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Anstellung Arzt bei Arzt  
Die Möglichkeit der Anstellung von Ärzten in Ordinationen ist im Ärztegesetz seit der Novelle vom 18.03.2019 nun explizit geregelt.  Voraussetzung für eine Anstellung ist, dass der vertretene
Arzt und Recht  
Ein Arzt ist verpflichtet, sich sorgfältig und den medizinischen Standards entsprechend (lege artis) um die Heilung eines Patienten zu bemühen. Die Ausübung des ärztlichen Berufes ist dabei in
Angestellte Ärzt:innen  
Angestellte Ärzt:innen/Zahnärzt:innen leisten den monatlichen Beitrag zum Wohlfahrtsfonds für die Grundrente, Todesfallbeihilfe und Krankenunterstützung über Ihren Dienstgeber und erhalten aus
Jobbörse: Arzt/ Ärztin in Basisausbildung  
Rehabilitationszentrum Kitzbühel Betriebs-GmbH | Ab sofort
Niedergelassene Ärzt:innen ab 1965  
Niedergelassene Ärzt:innen/Zahnärzt:innen mit Geburtsjahr 1965 und jünger leisten aktuell für ihre Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung zusätzlich zur Grundrente den Beitrag
Niedergelassene Ärzt:innen  
Jeder Arzt/jede Ärztin für Allgemeinmedizin, approbierte Arzt/Ärztin oder Facharzt/Fachärztin, der seinen/die ihren Beruf als freien Beruf ausübt, hat das Recht seinen/ihren Beruf im ganzen
Ausländische Ärzt:innen  
ÄrztInnen, die nicht österreichische StaatsbürgerInnen oder Staatsangehörige der übrigen Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind, dürfen die ärztliche Tätigkeit in
Niedergelassene Ärzt:innen bis 1959 mit Kassenverträgen  
Niedergelassene Ärzt:innen/Zahnärzt:innen bis Geburtsjahr 1959 und bestehenden Kassenverträgen können die Altersversorgung aktuell noch nicht beziehen. Die Satzungsänderung sieht ab 1. Jänner