Suche

830 Treffer:
Befristete erweiterte Stellvertretung  
Die mit der ÖGK ausgearbeitete Vereinbarung über die befristete erweiterten Stellvertretung dient dem Ziel, die Versorgung der Bevölkerung trotz vorübergehender Einschränkung der
Führerscheinuntersuchungen  
Bevor ein Führerschein ausgestellt wird, muss der Antragsteller der Behörde ein ärztliches Gutachten vorlegen, welches bescheinigt, dass er zum Lenken von Kraftfahrzeugen gesundheitlich geeignet
Gemeinsame Vertragserfüllung  
Die mit der ÖGK ausgearbeitete Vereinbarung über die gemeinsame Vertragserfüllung  hat sowohl die bestmögliche Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung der Bevölkerung bei
Ärztlicher Verhaltenscodex  
Die Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit gegenüber der Pharma- und Medizinprodukteindustrie ist eine Grundvoraussetzung für eine gewissenhafte Erfüllung der ärztlichen Tätigkeit. Der ärztliche
Übergabepraxis  
Die Vereinbarung betreffend Übergabepraxis und die damit verbundene Vorwegnahme der Ausschreibung und Vergabe einer  Vertragsarztstelle als Übergabepraxis dient dem Ziel, durch einen nahtlosen
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Datenschutz-Anpassungsgesetz  
Datenschutzmitteilung der Ärztekammer Hier finden Sie die Allgemeine Datenschutzmitteilung der Ärztekammer für Tirol sowie die Datenschutzmitteilung der Website der Ärztekamme für
Lehrpraxen  
Nach dem Ärztegesetz (§§ 12 und 12a) sind anerkannte Lehr(gruppen)praxen die Ordinationsstätten jener Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin und Fachärzte/Fachärztinnen, denen die Bewilligung
Teilung von Vertragsarztstellen (Job Sharing)  
Die Teilung von Vertragsarztstellen (ausg. für med. und chem. Labordiagnostik) dient dem Ziel, die Versorgung der Bevölkerung bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Wunsches der
Gruppenpraxen  
Vertragsgruppenpraxen können entweder als OG gemäß § 105 Unternehmensgesetzbuch oder als GmbH iSd. GmbH-Gesetzes geführt werden. Vorgesehen sind drei Modelle, nämlich die „Fusions-Gruppenpraxis"
Umstieg in die ÄAO 2015  
Ein Umstieg von der ÄAO 2006 in die ÄAO 2015 ist gemäß § 27 ÄAO 2015 möglich. Der Antrag auf Anrechnung ist unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen an die zuständige Landesärztekammer zu