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Kassenstellen  
Derzeit keine Ausschreibung von Kassenvertrags(fach)arztstellen Die Ausschreibung der Kassenarztstellen erfolgt rund 4 mal jährlich. Eine Bewerbung kann zu den unten angeführten Bedingungen
SVS_­-_­Vereinbarung_­Junior_­Check.pdf  
Vereinbarungzwischen der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (im Folgenden SVS) und derOsterreichischen Arztekammer, Bundeskurie niedergelassene Arzte (im Folgenden BKNA)uber die
Die Novelle des Apothekengesetzes aus Sicht der Ärzteschaft  
Der Entwurf zur Reform des Apothekengesetzes, der in Begutachtung ist, wirft bei Ärztinnen und Ärzte organisatorische, medizinische und gesundheitspolitische Fragen auf.
Anlage_­3_­DSFA_­Patientenverwaltung.pdf  
[ANMERKUNG: Wir empfehlen, zur Durchführung der Datenschutz-Folgeabschätzung die Konsultation Ihres Datenschutzbeauftragten]DATENSCHUTZ-FOLGENABSCHÄTZUNGfürPatientenverwaltung und
Broschuere_­-_­der_­Weg_­zur_­barrierefreien_­Ordination.pdf  
Broschuere_Barrierefrei_Kern_gesamt.qxp_Layout 1 29.06.15 12:03 Seite 1 Broschuere_Barrierefrei_Kern_gesamt.qxp_Layout 1 29.06.15 12:03 Seite 3DIMPRESSUM n SONDERAUSGABE DER ÖSTERREICHISCHEN
Broschuere_­-_­der_­Weg_­zur_­barrierefreien_­Ordination.pdf  
Broschuere_Barrierefrei_Kern_gesamt.qxp_Layout 1 29.06.15 12:03 Seite 1 Broschuere_Barrierefrei_Kern_gesamt.qxp_Layout 1 29.06.15 12:03 Seite 3 D IMPRESSUM n SONDERAUSGABE DER ÖSTERREICHISCHEN
FAQ Lehrpraxis  
Arbeitgeber:in Drei „Modelle Tirol“: Anstellung bei Lehrpraxisinhaber:in Anstellung bei Lehrpraxisinhaber:in und zusätzlich Anstellung beim Krankenhausträger (z.B. zur Absolvierung von
Der Weg zur Praxiseröffnung  
Der Entschluss, eine eigene Praxis zu eröffnen und sich niederzulassen, wird von den meisten Ärzten bereits in den ersten Jahren ihrer Ausbildung gefasst. Die unmittelbare Vorbereitung des
Reihungsrichtlinien ab 22. Mai 2024  
Anhang 2Richtlinien für die Auswahl der § 2-Vertragsärzte für Allgemeinmedizin,Vertragsfachärzte und Vertrags-Gruppenpraxen(gültig ab 22.05.2024)Nach § 5 Abs. 2 lit. a des Gesamtvertrages
Reihungsrichtlinien ab 22. Mai 2024  
Reihungsrichtlinien ab 22. Mai 2024Anhang 2 Richtlinien für die Auswahl der § 2-Vertragsärzte für Allgemeinmedizin, Vertragsfachärzte und Vertrags-Gruppenpraxen (gültig ab 22.05.2024) Nach § 5 Abs.