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Turnusärzt:innen  
Mit Eintragung in die Ärzteliste fallen monatliche Pflichtbeiträge zum Wohlfahrtsfonds und Kammerumlagen an, welche direkt vom Dienstgeber einbehalten und an die Ärztekammer für Tirol abgeführt
Ermäßigungsmöglichkeiten  
Vorübergehende Ermäßigungsmöglichkeit in den Jahren 2025 und 2026 In Folge der beschlossenen Einführung eines neuen Rentensystems und der Zusammenlegung der bisherigen Ergänzungs- und
FAQs  
Wie funktioniert die Beitragsabhängige Zusatzrente (BZR) und was passiert mit meinen Beiträgen? Neu ist die Eröffnung eines persönlichen Pensionskontos und Gutschrift des versicherungsmathematisch
Sozialversicherungsfragen  
Freiberuflich tätige ÄrztInnen/ZahnärztInnen, die eine Ordination führen, unterliegen einer Pflichtversicherung nach dem Sozialversicherungsgesetz der freiberuflich selbständig Erwerbstätigen
System Alt für Jahrgänge vor 1965  
Beiträge zum Wohlfahrtsfonds Jahr 2025 (Beiträge in Euro pro Monat)   Ermäßigungsmöglichkeit im 1. Praxisjahr Ermäßigte Veranlagung zur Individualrente Volle Veranlagung zur Individualrente
Veranstaltungen  
Informationsveranstaltungen Satzungsnovelle 2025Innsbruck und Innsbruck- Land 28.05.2024 ab 19:00 Uhr Kaiser-Leopold-Saal der Theologischen Fakultät, Karl-Rahner-Platz 3 (Universitätsstraße),
Informationen zu Beiträgen  
Hier finden Sie zusätzliche Informationen zu den Beiträgen zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirol.
Informationen zu Leistungen  
Hier finden Sie vertiefende Informationen zu den Leistungen aus dem Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirol.
Wohnsitzärzt:innen/Wohnsitzzahnärzt:innen  
Beiträge zum Wohlfahrtsfonds Jahr 2025 (Beiträge in Euro pro Monat)   bis 35 Jahre 35-45 Jahre ab 45 Jahren Grundrente 124,00 539,40 539,40 Todesfallbeihilfe 4,90 14,50 29,10
Pension  
Die Altersversorgung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirol wird auf Antrag regulär ab dem vollendeten 65. Lebensjahr bzw. vorzeitig frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres gewährt.