Suche

49 Treffer:
Ermäßigungsmöglichkeiten  
Vorübergehende Ermäßigungsmöglichkeit in den Jahren 2025 und 2026 In Folge der beschlossenen Einführung eines neuen Rentensystems und der Zusammenlegung der bisherigen Ergänzungs- und
FAQs  
… versicherungsmathematisch berechneten Kriterien ausgearbeitet und wird individuell für jede/-n Ärztin/Arzt in Ergänzungs- und Individualrente berechnet. Es handelt sich somit nicht um einen pauschalen Abschlag,…
Sozialversicherungsfragen  
… die eine Praxis führen und daneben auch in einem Dienstverhältnis als angestellte/r Arzt/Zahnarzt/Ärztin/Zahnärztin stehen, sind in der Pensionsversicherung und in der Unfallversicherung…
System Alt für Jahrgänge vor 1965  
… zum Jahr 2026 - Höchstlimit des ausgewiesenen Kapitals beträgt derzeit € 162.000,00 für alle Ärzt- bzw. Zahnarzt:innen (auch mit Gesellschafterstellung bei Gruppenpraxen od. PVE´s) 1a. Pensionssicherungsbeitrag…
Satzung Wohlfahrtsfonds Volltext ohne Verlautbarungscharakter (Stand 01.01.2025)  
… drei weiteren Mitgliedern der Erweiterten Vollversammlung, von denen mindestens einer ein Zahnarzt sein muss. Die Zahl der weiteren Mitglieder wird von der Erweiterten Vollversammlung festgesetzt. Die…
Veranstaltungen  
Informationsveranstaltungen Satzungsnovelle 2025Innsbruck und Innsbruck- Land 28.05.2024 ab 19:00 Uhr Kaiser-Leopold-Saal der Theologischen Fakultät, Karl-Rahner-Platz 3 (Universitätsstraße),
Informationen zu Beiträgen  
Hier finden Sie zusätzliche Informationen zu den Beiträgen zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirol.
Informationen zu Leistungen  
Hier finden Sie vertiefende Informationen zu den Leistungen aus dem Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirol.
Wohnsitzärzt:innen/Wohnsitzzahnärzt:innen  
Beiträge zum Wohlfahrtsfonds Jahr 2025 (Beiträge in Euro pro Monat)   bis 35 Jahre 35-45 Jahre ab 45 Jahren Grundrente 124,00 539,40 539,40 Todesfallbeihilfe 4,90 14,50 29,10
Pension  
Die Altersversorgung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirol wird auf Antrag regulär ab dem vollendeten 65. Lebensjahr bzw. vorzeitig frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres gewährt.