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Zur ärztlichen Verschwiegenheitspflicht an Krankenanstalten  
Inhalt der Verschwiegenheitspflicht sind alle Geheimnisse, also nicht bereits allseits bekannte Umstände, die der Ärztin bzw. dem Arzt ausschließlich im Rahmen seiner Berufsausübung zugänglich…
Praxisvertretung im Allgemeinmedizinischen Nachtbereitschaftsdienst  
Nach den Richtlinien über die Auswahl der § 2-Vertragsärzte wird die Tätigkeit im organisierten kassenärztlichen Bereitschaftsdienst je 6 Stunden – Nachtbereitschaftsdienst an Werktagen – für die…
Führung der Ärzteliste  
Die Führung der Ärzteliste obliegt der Österreichischen Ärztekammer in Zusammenarbeit mit den Landesärztekammern. Die Standesführung der Ärztekammer für Tirol ist insbesondere zuständig für:…
Namensänderung  
Jede amtliche Namensänderung muss der Ärztekammer für Tirol binnen einer Woche mitgeteilt werden. Folgende Dokumente im Original bzw. in beglaubigter Fotokopie sind vorzulegen: Bei…
Anstellung  
Angestellte FachärztInnen, ÄrztInnen für Allgemeinmedizin und approbierte ÄrztInnen üben den ärztlichen Beruf eigenverantwortlich im Rahmen eines Dienstverhältnisses in einer vom Dienstgeber…
Niederlassung  
Jeder Arzt/Jede Ärztin für Allgemeinmedizin, approbierte Arzt oder Facharzt, der seinen Beruf als freien Beruf ausübt, hat das Recht, seinen Beruf im ganzen Bundesgebiet auszuüben. Er darf im…
Arzt und Recht  
Ein Arzt ist verpflichtet, sich sorgfältig und den medizinischen Standards entsprechend (lege artis) um die Heilung eines Patienten zu bemühen. Die Ausübung des ärztlichen Berufes ist dabei in…
Poolgeld  
Der gem. § 41 Abs. 7 Tiroler Krankenanstaltengesetz den nachgeordneten Spitalsärzten zustehende Anteil an den an der jeweiligen Krankenhausabteilung/Universitätsklinik erzielten Einnahmen aus der…
Tiroler Krankenanstaltengesetz  
Das Krankenanstaltengesetz normiert die Errichtung und den Betrieb von öffentlichen und privaten Krankenanstalten, den ärztlichen Dienst und den Pflegedienst, die Qualitätssicherung, die…
Ärztegesetz  
Das Ärztegesetz bildet die rechtliche Grundlage zur Ausübung des ärztlichen Berufes sowie der Ärztekammer, der Standesvertretung der niedergelassenen und  angestellten Ärztinnen und Ärzte. Es…