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FAQ Lehrpraxis  
Arbeitgeber:in Drei „Modelle Tirol“: Anstellung bei Lehrpraxisinhaber:in Anstellung bei Lehrpraxisinhaber:in und zusätzlich Anstellung beim Krankenhausträger (z.B. zur Absolvierung von
LPF - Kollektivvertrag Lehrpraxis  
LPF - Kollektivvertrag LehrpraxisBU f! t[S tr'i I i'l i Í]T'fi iìi I Li tili:Ì ;{t;;iiì ;,',',j ¡ ã: X.l il i,Fi ß fi ¡i,,îtll eingelaiiç,¡i ãtt'ii: .............. 'iü Registerzaì.ri f,V
Foerdervereinbarung_­LP_­KiJu.pdf  
FÖRDERVEREINBARUNG abgeschlossen zwischen 1. Kinderfacharzt [Name, VName, Ordinationsadresse] einerseits und der 2. Österreichischen Gesundheitskasse, vertreten durch FBL Dr. Arno Melitopulos-Daum,
Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin  
Einführung der Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin Nach jahrelanger Forderung treten am 1. Juni 2026 die Regelungen zur Einführung der Ausbildung zur
Anlage_2_Dienstzettel.docx  
DIENSTZETTEL gem. § 6 Abs. 3 Angestelltengesetz und § 14 des Kollektivvertrages für bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten (Lehrpraxen) bzw. in ärztlichen Lehrgruppenpraxen angestellte Ärztinnen
Lehrpraxen  
Nach dem Ärztegesetz (§§ 12 und 12a) sind anerkannte Lehr(gruppen)praxen die Ordinationsstätten jener Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin und Fachärzte/Fachärztinnen, denen die Bewilligung
Häufig gestellte Fragen zum DFP  
Auf dieser Seite können Sie untenstehend Antworten zu den häufigsten Fragen rund um das Diplomfortbilungsprogramm der Österreichischen Ärztekammer finden. Der Bereich ist in folgende große
LPF_­-_­Sonderrichtlinie_­fuer_­die_­Jahre_­2025-2028.pdf  
GZ. 2024-0.868.647 SONDERRICHTLINIE LEHRPRAXISFÖRDERUNG FÜR DIE JAHRE 2025 BIS 2028 des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Bei der vorliegenden Richtlinie
Anhang_­2_­Dienstzettel_­LP_­KiJu.docx  
DIENSTZETTEL gem. § 6 Abs. 3 Angestelltengesetz Frau/Herr ……………………………………………………………………………………………. wohnhaft in …………………………………………………………………….………………….. ist ab ………………………………….….. als
LPF_­-_­Anhang_­2_­Dienstzettel_­LP_­Derma.docx  
DIENSTZETTEL gem. § 6 Abs. 3 Angestelltengesetz Frau/Herr ……………………………………………………………………………………………. wohnhaft in …………………………………………………………………….………………….. ist ab ………………………………….….. als