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Wechsel in eine andere Kammer  
Wechselt ein/e Arzt/Ärztin bzw. Zahnarzt/Zahnärztin im Laufe seiner/ihrer Berufslaufbahn in den Zuständigkeitsbereich der Ärztekammer für Tirol (Wohlfahrtsfonds), so fordert die Ärztekammer für
Turnusärzt:innen  
Mit Eintragung in die Ärzteliste fallen monatliche Pflichtbeiträge zum Wohlfahrtsfonds und Kammerumlagen an, welche direkt vom Dienstgeber einbehalten und an die Ärztekammer für Tirol abgeführt
F09 Antrag Ermäßigung angestellte Ärzte  
F09 Antrag Ermäßigung angestellte ÄrzteName: ............................................................................................... Geb.Datum:
F11 Antrag Ermäßigung niedergelassene Ärzte  
F11 Antrag Ermäßigung niedergelassene ÄrzteName: ............................................................................................... Geb.Datum:
Außerordentliche Kammermitglieder  
Dabei handelt es sich um Ärzte/Ärztinnen bzw. Zahnärzte/Zahnärztinnen, die derzeit nicht ärztlich/zahnärztlich tätig sind (z.B. längerer Auslandsaufenthalt, zeitlich begrenzter Teil der Ausbildung
Satzung Wohlfahrtsfonds Volltext ohne Verlautbarungscharakter (Stand 01.01.2025)  
Satzung Wohlfahrtsfonds Volltext ohne Verlautbarungscharakter (Stand 01.01.2025)Konsolidierte Fassung per 01.01.2025 gemäß Beschluss der Erweiterten Vollversammlung vom 04.12.2024 SATZUNG DES