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Kassen-/Wahlärzt:innen  
Ein Privatarzt oder Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis zur Krankenkasse seines Patienten steht. Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des
Wahlärzt:innen  
Da Ärzte ohne Kassenverträge auch von sozialversicherten Patienten aufgesucht werden, d.h. gewählt werden können, hat sich der Name "Wahlarzt" ergeben.Ärztliche Hilfe - freie Arztwahl Die
Antrag_Eintragung_Facharzt.pdf  
An dieÖsterreichische ÄrztekammerWeihburggasse 10 - 121010 WienIm Wege der LandesärztekammerBetrifft:Antrag auf Ausstellung des FacharztdiplomsAntrag auf Eintragung als Fachärztin/Facharzt
Antrag_Eintragung_Facharzt.pdf  
An die Österreichische Ärztekammer Weihburggasse 10 - 12 1010 Wien Im Wege der Landesärztekammer Betrifft: Antrag auf Ausstellung des Facharztdiploms Antrag auf Eintragung als Fachärztin/Facharzt
Antrag_Additiv.pdf  
An die Österreichische Ärztekammer Weihburggasse 10 - 12 1010 Wien Im Wege der Landesärztekammer Betrifft: Antrag auf Ausstellung des Facharztdiploms Antrag auf Eintragung als Fachärztin/Facharzt
EU-Bürger:innen  
Wenn der/die Arzt/Ärztin bzw. der/die Zahnarzt/Zahnärztin den Nachweis erbringt, dass er/sie in ein gleichwertiges Versorgungswerk im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bereits bisher und auch
Ermäßigung/Befreiung  
Kammerangehörige sind gesetzlich verpflichtet, Beiträge zum Wohlfahrtsfonds zu leisten. Die Beiträge dürfen 18,00% der jährlichen Bruttoeinnahmen aus ärztlicher Tätigkeit nicht übersteigen. Falls
Antrag Eintragung Arzt/Ärztin Allgemeinmedizin  
Antrag Eintragung Arzt/Ärztin AllgemeinmedizinAn die Österreichische Ärztekammer Weihburggasse 10 - 12 1010 Wien Im Wege der Landesärztekammer Betrifft: Antrag auf Ausstellung des Diploms
Antrag Eintragung Arzt/Ärztin Allgemeinmedizin  
An dieÖsterreichische ÄrztekammerWeihburggasse 10 - 121010 WienIm Wege der LandesärztekammerBetrifft:Antrag auf Ausstellung des Diploms Ärztin/Arzt für AllgemeinmedizinAntrag auf Eintragung