Suche

394 Treffer:
2011_Sondermitteilungen_IV.pdf  
AUSSCHREIBUNG VON FREIEN KASSENARZTSTELLENMITTEILUNGENfür Ärzte für Allgemeinmedizin und FachärzteGemäß den Bestimmungen des Gesamtvertrages werden im
Foerdervereinbarung_­LP_­KiJu.pdf  
FÖRDERVEREINBARUNG abgeschlossen zwischen 1. Kinderfacharzt [Name, VName, Ordinationsadresse] einerseits und der 2. Österreichischen Gesundheitskasse, vertreten durch FBL Dr. Arno Melitopulos-Daum,
2013_Sondermitteilungen_II.pdf  
AUSSCHREIBUNG VON FREIEN KASSENARZTSTELLENMitteilungenMITTEILUNGENfür Ärzte für Allgemeinmedizin und FachärzteGemäß den Bestimmungen des Gesamtvertrages werden im Einvernehmen mit der Tiroler
2012_Sondernummer_III.pdf  
AUSSCHREIBUNG VON FREIEN KASSENARZTSTELLENMITTEILUNGENfür Ärzte für Allgemeinmedizin und FachärzteGemäß den Bestimmungen des Gesamtvertrages werden im
Sozialversicherungsfragen  
Freiberuflich tätige ÄrztInnen/ZahnärztInnen, die eine Ordination führen, unterliegen einer Pflichtversicherung nach dem Sozialversicherungsgesetz der freiberuflich selbständig Erwerbstätigen
Anamnesebogen.pdf  
Vorsorgeuntersuchung der Österreichischen SozialversicherungAnamnesebogenVornameVERBLEIBT BEIM ARZT!Sozialversicherungsnummer - TT - MM - JJNachname--Ausfülldatum: Tag - Monat -
Ärztekammer für Tirol zum Impfstart von 70 plus  
Arztpraxen gut vorbereitet - Abläufe in den Praxen unterschiedlich - Impfstoffmangel gibt Zeitplan vor
Wie_neu_muss_meine_IT_sein.pdf  
IT Sicherheit in den OrdinationenWie neu muss meine IT sein?Wie neu muss eine IT sein?Ärztliche Informationstechnik-Systeme sind heute meistens mit anderen Systemen vernetzt.Die Kommunikation
OEGK 45. Zusatzvereinbarung - Honorarabschluss 2022-2024  
Abgaben- und gebührenfreigem. §§ 109 und 110 ASVG45. Z U S A T Z V E R E I N B A R U N Gvom Mai 2024zum Tiroler Gesamtvertrag (für Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte) vom 1. Jänner
2015_Sondernummer_III.pdf  
MitteilungenSondernummer III/201556. Jahrgang13. Mai 2015AUSSCHREIBUNG VON FREIENKASSEN­ARZTSTELLENfür Ärzte für Allgemeinmedizin und FachärzteGemäß den Bestimmungen des Gesamtvertrages