Wohnsitzarzt/-ärztin

WohnsitzärztInnen sind zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte ÄrztInnen, die weder in einem Anstellungsverhältnis tätig sind, noch eine eigene Ordination betreiben.

Zum Tätigkeitsprofil gehören:

  • Erstellung von Aktengutachten (theoretische Gutachten)
  • Vertretungstätigkeit in Ordinationsstätten
  • arbeitsmedizinische und schulärztliche Tätigkeiten
  • Teilnahme an ärztlichen Notdiensten oder organisierten Notarztdiensten

Solche ÄrztInnen haben der Ärztekammer den Wohnsitz, sollte ein solcher im Bundesgebiet nicht gegeben sein, den Ort dieser Tätigkeiten, unverzüglich bekannt zu geben. Ebenso ist für die Tätigkeit als Wohnsitzarzt/-ärztin der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 52d ÄrztG zu erbringen. 

Antrag Eintragung als Wohnsitzarzt