Ausländische Ärzte/Ärztinnen

ÄrztInnen, die nicht österreichische StaatsbürgerInnen oder Staatsangehörige der übrigen Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind, dürfen die ärztliche Tätigkeit in Österreich nur eingeschränkt bzw. lediglich im Rahmen von Sondergenehmigungen ausüben.

Weiterführende Links und Downloads:

Broschüre: Ärztliche Tätigkeit in Österreich - Anforderungen für die Eintragung in die Ärzteliste