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WFF-Satzungsänderung vom 04.12.2024, Kundmachung am 05.12.2024  
1EVerlautbarung nach § 195a ÄrzteGNovelle derSatzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirollaut Beschluss der Erweiterten Vollversammlung vom 04.12.2024:Die Satzung wird wie folgt
_­8256_­AerztinArzt_­fuer_­Allgemeinmedizin_­oder_­Fachaerztin-arzt_­fuer_­Innere_­Medizin.pdf  
Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin oder Fachärztin/-arzt für InnereMedizinJetzt bewerben!Über WhatsApp bewerben!Beschäftigungsausmaß:50-100%Arbeitszeiten:Montag bis FreitagEintrittsdatum:Ab
UEbertragungserklaerung_­fuer_­Schulaerzte.pdf  
Übertragungserklärung für(Schul-)/Ärztinnen/Ärzte(Rechtsgrundlage: § 50a Ärztegesetz 1998)§ 50a Ärztegesetz 1998 regelt die „Übertragung einzelner ärztlicher Tätigkeiten im Einzelfall anLaien“.
SF14_­Formblatt_­AErztliches_­Zeugnis.pdf  
Zur Vorlage an die ÖsterreichischeÄrztekammer (Formular E.2)Gesundheitsattest für die Eintragung in die Ärztelistegem. §§ 4 und 27 ÄrzteG 1998(Bitte in Blockschrift ausfüllen)Dieses
SF13 Aufnahme ins Mitgliederverzeichnis  
E-MailÖsterreichische ÄrztekammerWeihburggasse 10 - 121010 WienAufnahme ins Mitgliederverzeichnisder Ärztekammer für TirolSollten Sie Ihre ärztliche Tätigkeit für mehr als 3 Monate vor Ihrem
Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit  
Jeder Arzt/jede Ärztin ist aufgrund der ärztegesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, sich vor Aufnahme der postpromotionellen Ausbildung bzw. Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit bei der zuständigen
Führerscheinuntersuchungen  
Bevor ein Führerschein ausgestellt wird, muss der Antragsteller der Behörde ein ärztliches Gutachten vorlegen, welches bescheinigt, dass er zum Lenken von Kraftfahrzeugen gesundheitlich geeignet
Ärztekammer für Tirol zu Mängeln in der Medikamentenversorgung  
Systemversagen trotz Monopol für Apotheken
Ausbildung in der Lehrpraxis nach ÄAO 2006  
Nach dem Ärztegesetz (§§ 12 und 12a) sind anerkannte Lehr(gruppen)praxen die Ordinationsstätten jener ÄrztInnen für Allgemeinmedizin und FachärztInnen, denen die Bewilligung zur Ausbildung von
Neuerungen im Wochenend- und Feiertagsbereitschaftsdienst für Allgemeinmediziner:innen  
Keine Einigung bei Finanzierung für Aufrechterhaltung in unbesetzten Zeiten