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Ermäßigung/Befreiung  
Kammerangehörige sind gesetzlich verpflichtet, Beiträge zum Wohlfahrtsfonds zu leisten. Die Beiträge dürfen 18,00% der jährlichen Bruttoeinnahmen aus ärztlicher Tätigkeit nicht übersteigen. Falls
Einmalleistungen bei Ableben  
Nach Ableben eines Kammerangehörigen oder Empfängers einer Alters- oder Invaliditätsversorgung und erfolgtem Anspruchsnachweis erfolgt die Auszahlung.Maximale Höhe der Leistung (Wert 2025):
Zusammensetzung Beitrag  
Woraus setzt sich der Beitrag zusammen?Beiträge zum Wohlfahrtsfonds: (Analog zu den Sozialversicherungsbeiträgen)  Für Jahrgänge von 1960 bis 1964 (Verbleib Altsystem) Grundrente
Wertschätzung für Hausärztinnen und Hausärzte ist gut – konkrete Taten wären besser  
ÖÄK-VP Edgar Wutscher freut sich über den hohen Stellenwert der Allgemeinmedizin, den eine aktuelle Umfrage bestätigt, mahnt die ÖGK aber dringend zu Verbesserungsmaßnahmen.
Österreichische Ärztekammer: ÖGK-Huss treibt Selbstabschaffung der Sozialversicherung voran  
Destruktive und unreflektierte Positionen, kein Reformwille und keine Selbstkritik – so präsentierte sich der ÖGK-Obmann in der gestrigen „Pressestunde“.
Österreichische Ärztekammer: Zusätzliche Energiekosten für Ordinationen müssen abgedeckt werden  
Auch in den Ordinationen schlägt die Teuerung bei Strom und Gas mittlerweile voll durch. Die ÖÄK fordert im Sinne der Versorgung von der Politik die vollständige Abdeckung der Mehrkosten.
Gute Resonanz bei Sprengelarztkurs in Tirol: wichtiger Beitrag zum öffentlichen Gesundheitsdienst  
Derzeit veranstalten das Land Tirol und die Ärztekammer für Tirol in Kooperation einen Sprengelarztkurs, an dem 43 überwiegend junge Ärztinnen und Ärzte teilnehmen. Das Land und die Standesvertretung
Facharzt für Allgemeinmedizin und Familienmedizin ist da: Meilenstein nach 30-jährigen Bemühungen erreicht  
Österreichische Ärztekammer erfreut über Durchbruch, der die Allgemeinmedizin noch weiter aufwerten wird.
F17 Antrag Krankenunterstützung niedergelassene Ärzte / Wohnsitzärzte  
F17 Antrag Krankenunterstützung niedergelassene Ärzte / WohnsitzärzteName: ........................................................................................ Geb.Datum:
Ärztekammer für Tirol  
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