Suche

337 Treffer:
Tarifempfehlung 2026 freiberufliche Tätigkeit im organisierten Rettungsdienst  
ÖÄK-Referat für Notfall- und Rettungsdienste sowie KatastrophenmedizinTarifempfehlung für freiberufliches ärztliches Tätigwerdenals Notärztin/Notarzt gemäß § 40 Ärztegesetz 1998im organisierten
SF14 Formblatt Ärztliches Zeugnis  
SF14 Formblatt Ärztliches ZeugnisZur Vorlage an die Österreichische Ärztekammer (Formular E.2) Gesundheitsattest für die Eintragung in die Ärzteliste gem. §§ 4 und 27 ÄrzteG 1998 (Bitte in
SF07 Meldung Freie Dienstleistung  
SF07 Meldung Freie DienstleistungZur Vorlage an die Österreichische Ärztekammer (Formular D) Meldung der vorübergehenden und gelegentlichen Erbringung ärztlicher Dienstleistungen gem § 37 Abs. 3
Gerichtssachverständige  
Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige werden von Gerichten für einzelne Verfahren zu Sachverständigen bestellt, um die dort auftretenden Fachfragen zu erörtern und zu
Ausbildungsstätten  
Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der An- und Aberkennung von ärztlichen Ausbildungsstätten Gemäß § 13c Abs 1 iVm § 245 Abs 3 ÄrzteG 1998 ist für den Bereich der An- und Aberkennung von
Anerkennung von Ausbildungsstätten  
Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der An- und Aberkennung von ärztlichen Ausbildungsstätten Gemäß § 13c Abs 1 iVm § 245 Abs 3 ÄrzteG 1998 ist für den Bereich der An- und Aberkennung von
Verordnung über die Einrichtung der Ärzteliste  
Kundmachung der Österreichischen ÄrztekammerNr. 2/2010veröffentlicht am 30. Juni 2010__________________________________________________Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die
Ärzte-Ausbildungsordnung 2006  
Wichtige InformationenAbschluss Ausbildung nach ÄAO 2006 Es wurde nunmehr in § 235 Abs. 3 ÄrzteG 1998 gesetzlich klargestellt (BGBl. I. Nr. 21/2024), dass sämtliche Ausbildungen sowie
Ärzte-Ausbildungsordnung 2015  
Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 Die Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) gilt verpflichtend für alle Absolventen der Medizinischen Universität, welche nach dem 31.05.2015 mit der
Anerkennung als Lehrpraxis  
Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der An- und Aberkennung von ärztlichen Ausbildungsstätten Gemäß § 13c Abs 1 iVm § 245 Abs 3 ÄrzteG 1998 ist für den Bereich der An- und Aberkennung von