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19 Treffer:
Pensionsbezieher:innen  
Die Versorgungsleistung des Wohlfahrtsfonds kann aus Grundrente (inkl. Linearer Progression), Ergänzungsrente und Individualrente bestehen. Bei ausschließlichem Bezug der Grundrentenleistung
Turnusärzt:innen  
Mit Eintragung in die Ärzteliste fallen monatliche Pflichtbeiträge zum Wohlfahrtsfonds und Kammerumlagen an, welche direkt vom Dienstgeber einbehalten und an die Ärztekammer für Tirol abgeführt
Leistungen für Angehörige  
Erkrankungsfall Angehörige (Ehepartner, Kinder) von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten haben Anspruch auf ein Krankenhaustaggeld in Höhe von € 233,50 pro Tag der stationären Behandlung in
Einmalleistungen bei Ableben  
Nach Ableben eines Kammerangehörigen oder Empfängers einer Alters- oder Invaliditätsversorgung und erfolgtem Anspruchsnachweis erfolgt die Auszahlung.Maximale Höhe der Leistung (Wert 2025):
Satzungsnovelle 2025  
Antrag auf Ermäßigung/Einstufung F25 Antrag auf Einstufung BZR 2025 und 2026 Wie alle Rentenwerke sieht sich auch der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirol laufend mit veränderten
Allgemeine Informationen  
Das Ärztegesetz verpflichtet die Ärztekammern, zur Versorgung und Unterstützung ihrer Kammerangehörigen und deren Hinterbliebenen einen Wohlfahrtsfonds einzurichten. In der Satzung des
F26 Antrag Einstufung BZR allgemein  
F26 Antrag Einstufung BZR allgemeinÄRZTEKAMMER FÜR TIROL Wohlfahrtsfonds Anichstraße 7 6020 Innsbruck ....................................., am ........................ Antrag auf Einstufung in
FAQs  
Wie funktioniert die Beitragsabhängige Zusatzrente (BZR) und was passiert mit meinen Beiträgen? Neu ist die Eröffnung eines persönlichen Pensionskontos und Gutschrift des versicherungsmathematisch
Angestellte Ärzt:innen/Zahnärzt:innen  
Beiträge zum Wohlfahrtsfonds Jahr 2025 (Beiträge in Euro pro Monat)   bis 35 Jahre 35-45 Jahre ab 45 Jahren Grundrente 124,00 539,40 539,40
Wohnsitzärzt:innen/Wohnsitzzahnärzt:innen  
Beiträge zum Wohlfahrtsfonds Jahr 2025 (Beiträge in Euro pro Monat)   bis 35 Jahre 35-45 Jahre ab 45 Jahren Grundrente 124,00 539,40 539,40