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Pension - was ist zu tun?  
Bitte rechtzeitig (wenn möglich 2 – 3 Monate vor Pensionsantritt) den Antrag auf Zuerkennung der Altersversorgung ausfüllen und zusammen mit den notwendigen Nachweisen beim Kammeramt einreichen.…
F20 Antrag Krankenhaus-Taggeld für Angehörige niedergelassener Ärzte  
F20 Antrag Krankenhaus-Taggeld für Angehörige niedergelassener ÄrzteName: …………………………………………………………… Geb. Datum: …………………………………………………………… Straße: …………………………………………………………… PLZ / Ort: …
F19 Antrag Krankenunterstützung Mutterschutz  
F19 Antrag Krankenunterstützung MutterschutzName: ....................................................................................... Geb.Datum:…
F18 Antrag Krankenunterstützung Pensionisten  
F18 Antrag Krankenunterstützung PensionistenName: ............................................................................................................................... Geb.Datum:…
F01 Antrag Altersversorgung  
F01 Antrag AltersversorgungÄRZTEKAMMER FÜR TIROL W ohlfahrtsfonds Anichstraße 7 6020 Innsbruck ............................................, am ................................... Antrag auf…
Übertragungsbetrag  
Bis zum 31.12.2024 erworbenen Anwartschaften zur Ergänzungs- und Individualrente werden versicherungsmathematisch bewertet und in Form eines Übertragungsbetrages dem neuen individualisierten…
Satzung Wohlfahrtsfonds Volltext ohne Verlautbarungscharakter (Stand 01.01.2025)  
Satzung Wohlfahrtsfonds Volltext ohne Verlautbarungscharakter (Stand 01.01.2025)Konsolidierte Fassung per 01.01.2025 gemäß Beschluss der Erweiterten Vollversammlung vom 04.12.2024 SATZUNG DES …
Online Terminbuchung  
Derzeit sind über das neue Online-Terminbuchungssystem folgende Leistungen buchbar: Beratungstermine vor Ort: Beratungen zum BZR Übertragungsbetrag Beratungen zum abgestuften…
Ermäßigung/Befreiung  
Kammerangehörige sind gesetzlich verpflichtet, Beiträge zum Wohlfahrtsfonds zu leisten. Die Beiträge dürfen 18,00% der jährlichen Bruttoeinnahmen aus ärztlicher Tätigkeit nicht übersteigen. Falls…
Pension  
Die Altersversorgung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirol wird auf Antrag regulär ab dem vollendeten 65. Lebensjahr bzw. vorzeitig frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres gewährt.…