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FAQ – Gesundheitsreform Auswirkungen für niedergelassene Ärzte  
Es liegt ein Vorschlag in Form eines Gesetzespaketes vor, das die strukturelle Gestaltung der medizinischen kassenärztlich dominierten Versorgungslandschaft umgestalten wird. Neben
Der Weg zur Praxiseröffnung  
Der Entschluss, eine eigene Praxis zu eröffnen und sich niederzulassen, wird von den meisten Ärzten bereits in den ersten Jahren ihrer Ausbildung gefasst. Die unmittelbare Vorbereitung des
Zur ärztlichen Verschwiegenheitspflicht an Krankenanstalten  
Inhalt der Verschwiegenheitspflicht sind alle Geheimnisse, also nicht bereits allseits bekannte Umstände, die der Ärztin bzw. dem Arzt ausschließlich im Rahmen seiner Berufsausübung zugänglich
F15 Antrag Erhöhte Freiwillige Krankenversicherung 2025  
F15 Antrag Erhöhte Freiwillige Krankenversicherung 2025ÄRZTEKAMMER FÜR TIROL Wohlfahrtsfonds Anichstraße 7 6020 Innsbruck ....................................., am .....................
Praxisvertretung im Allgemeinmedizinischen Nachtbereitschaftsdienst  
Nach den Richtlinien über die Auswahl der § 2-Vertragsärzte wird die Tätigkeit im organisierten kassenärztlichen Bereitschaftsdienst je 6 Stunden – Nachtbereitschaftsdienst an Werktagen – für die
Führung der Ärzteliste  
Die Führung der Ärzteliste obliegt der Österreichischen Ärztekammer in Zusammenarbeit mit den Landesärztekammern. Die Standesführung der Ärztekammer für Tirol ist insbesondere zuständig für:
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Gebührenfrei gemäß S 110 ASVG Gesamtvertrag I iche Verei n baru n g abgeschlossen gemäß $ 342e Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) in der geltenden Fassung BGBI. I 2012019 zwischen dem
Ärztliche Tätigkeit in Österreich - Anforderungen für die Eintragung in die Ärzteliste Stand Jänner 2025  
Ärztliche Tätigkeit in Österreich - Anforderungen für die Eintragung in die Ärzteliste Stand Jänner 2025Ärztekammer für Tirol Ärztliche Tätigkeit in Österreich Anforderungen für die Eintragung
Poolrichtlinien Endfassung 25.01  
Poolrichtlinien Endfassung 25.01Richtlinien der Ärztekammer für Tirol für die Zusammensetzung, Aufgaben und Wahl des Poolrates sowie die Verteilung der Poolgelder auf die Poolberechtigten
Reihungsrichtlinien ab 22. Mai 2024  
Reihungsrichtlinien ab 22. Mai 2024Anhang 2 Richtlinien für die Auswahl der § 2-Vertragsärzte für Allgemeinmedizin, Vertragsfachärzte und Vertrags-Gruppenpraxen (gültig ab 22.05.2024) Nach § 5 Abs.