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Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Datenschutz-Anpassungsgesetz  
Datenschutzmitteilung der Ärztekammer Hier finden Sie die Allgemeine Datenschutzmitteilung der Ärztekammer für Tirol sowie die Datenschutzmitteilung der Website der Ärztekamme für
Übergabepraxis  
Die Vereinbarung betreffend Übergabepraxis und die damit verbundene Vorwegnahme der Ausschreibung und Vergabe einer  Vertragsarztstelle als Übergabepraxis dient dem Ziel, durch einen nahtlosen
F17 Antrag Krankenunterstützung niedergelassene Ärzte / Wohnsitzärzte  
F17 Antrag Krankenunterstützung niedergelassene Ärzte / WohnsitzärzteName: ........................................................................................ Geb.Datum:
Teilung von Vertragsarztstellen (Job Sharing)  
Die Teilung von Vertragsarztstellen (ausg. für med. und chem. Labordiagnostik) dient dem Ziel, die Versorgung der Bevölkerung bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Wunsches der
Gruppenpraxen  
Vertragsgruppenpraxen können entweder als OG gemäß § 105 Unternehmensgesetzbuch oder als GmbH iSd. GmbH-Gesetzes geführt werden. Vorgesehen sind drei Modelle, nämlich die „Fusions-Gruppenpraxis"
Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit  
Jeder Arzt/jede Ärztin ist aufgrund der ärztegesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, sich vor Aufnahme der postpromotionellen Ausbildung bzw. Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit bei der zuständigen
Ärztliche Melde- und Anzeigepflichten  
Nach § 54 Abs. 4 ÄrzteG ff ist die Ärztin/der Arzt zur Anzeige an die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft verpflichtet, wenn sich in Ausübung der beruflichen Tätigkeit der
Anmeldung und Meldewesen  
PublikationAnmeldung und Eintragung Jeder Arzt/jede Ärztin ist aufgrund der ärztegesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, sich vor Aufnahme der postpromotionellen Ausbildung bzw. Aufnahme einer
Aufklärungs- und Dokumentationsverpflichtung  
Das Thema Aufklärungsverpflichtung und Dokumentationsverpflichtung hat sich aus mehreren Gründen zum zentralen Thema des ärztlichen Haftungsrechts herausgebildet; insbesondere deswegen, weil im
Ärztliche Nebentätigkeit  
Die Aufnahme und Beendigung einer ärztlichen Nebentätigkeit angestellter ÄrztInnen muss der Ärztekammer für Tirol zeitgerecht und schriftlich gemeldet werden. Gemäß den ärztegesetzlichen