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Ärzte-Ausbildungsordnung 2015  
Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 Die Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) gilt verpflichtend für alle Absolventen der Medizinischen Universität, welche nach dem 31.05.2015 mit der
FAQ Lehrpraxis  
Arbeitgeber:in Drei „Modelle Tirol“: Anstellung bei Lehrpraxisinhaber:in Anstellung bei Lehrpraxisinhaber:in und zusätzlich Anstellung beim Krankenhausträger (z.B. zur Absolvierung von
Ärzte-Ausbildungsordnung 2006  
Wichtige InformationenAbschluss Ausbildung nach ÄAO 2006 Es wurde nunmehr in § 235 Abs. 3 ÄrzteG 1998 gesetzlich klargestellt (BGBl. I. Nr. 21/2024), dass sämtliche Ausbildungen sowie
Foerdervereinbarung_­LP_­KiJu.pdf  
FÖRDERVEREINBARUNG abgeschlossen zwischen 1. Kinderfacharzt [Name, VName, Ordinationsadresse] einerseits und der 2. Österreichischen Gesundheitskasse, vertreten durch FBL Dr. Arno Melitopulos-Daum,
LPF - Kollektivvertrag Lehrpraxis  
LPF - Kollektivvertrag LehrpraxisBU f! t[S tr'i I i'l i Í]T'fi iìi I Li tili:Ì ;{t;;iiì ;,',',j ¡ ã: X.l il i,Fi ß fi ¡i,,îtll eingelaiiç,¡i ãtt'ii: .............. 'iü Registerzaì.ri f,V
Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin  
Einführung der Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin Nach jahrelanger Forderung treten am 1. Juni 2026 die Regelungen zur Einführung der Ausbildung zur
Anlage_2_Dienstzettel.docx  
DIENSTZETTEL gem. § 6 Abs. 3 Angestelltengesetz und § 14 des Kollektivvertrages für bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten (Lehrpraxen) bzw. in ärztlichen Lehrgruppenpraxen angestellte Ärztinnen
Lehrpraxen  
Nach dem Ärztegesetz (§§ 12 und 12a) sind anerkannte Lehr(gruppen)praxen die Ordinationsstätten jener Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin und Fachärzte/Fachärztinnen, denen die Bewilligung
Häufig gestellte Fragen zum DFP  
Auf dieser Seite können Sie untenstehend Antworten zu den häufigsten Fragen rund um das Diplomfortbilungsprogramm der Österreichischen Ärztekammer finden. Der Bereich ist in folgende große
LPF_­-_­Sonderrichtlinie_­fuer_­die_­Jahre_­2025-2028.pdf  
GZ. 2024-0.868.647 SONDERRICHTLINIE LEHRPRAXISFÖRDERUNG FÜR DIE JAHRE 2025 BIS 2028 des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Bei der vorliegenden Richtlinie