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Notaerzte_­Verordnung_­-_­konsolidierte_­Fassung.pdf  
Verordnung – konsolidierte Fassung 1 Stammfassung beschlossen von der Vollversammlung der Österreichischen Ärztekammer im Rahmen des 139. Österreichischen Ärztekammertages am 14.06.2019. 1. Novelle
Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin  
Einführung der Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin Nach jahrelanger Forderung treten am 1. Juni 2026 die Regelungen zur Einführung der Ausbildung zur
LPF - Kollektivvertrag Lehrpraxis  
LPF - Kollektivvertrag LehrpraxisBU f! t[S tr'i I i'l i Í]T'fi iìi I Li tili:Ì ;{t;;iiì ;,',',j ¡ ã: X.l il i,Fi ß fi ¡i,,îtll eingelaiiç,¡i ãtt'ii: .............. 'iü Registerzaì.ri f,V
Ausbildungsstätten  
Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der An- und Aberkennung von ärztlichen Ausbildungsstätten Gemäß § 13c Abs 1 iVm § 245 Abs 3 ÄrzteG 1998 ist für den Bereich der An- und Aberkennung von
Anerkennung von Ausbildungsstätten  
Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der An- und Aberkennung von ärztlichen Ausbildungsstätten Gemäß § 13c Abs 1 iVm § 245 Abs 3 ÄrzteG 1998 ist für den Bereich der An- und Aberkennung von
Anerkennung als Lehrpraxis  
Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der An- und Aberkennung von ärztlichen Ausbildungsstätten Gemäß § 13c Abs 1 iVm § 245 Abs 3 ÄrzteG 1998 ist für den Bereich der An- und Aberkennung von
Ärzte-Ausbildungsordnung 2006  
Wichtige InformationenAbschluss Ausbildung nach ÄAO 2006 Es wurde nunmehr in § 235 Abs. 3 ÄrzteG 1998 gesetzlich klargestellt (BGBl. I. Nr. 21/2024), dass sämtliche Ausbildungen sowie
Ärzte-Ausbildungsordnung 2015  
Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 Die Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) gilt verpflichtend für alle Absolventen der Medizinischen Universität, welche nach dem 31.05.2015 mit der