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KUF 7 Rückerstattungstarife Abschnitt E ab 1.1.2025 bis 31.12.2025  
… als Vergütungssatz€ 13,08 KUF 7 Rückerstattungstarife Abschnitt E ab 1.1.2025 bis 31.12.2025
ÖÄK-Experten zur HPV-Impfung: Catch up now!  
Anlässlich des Welt-HPV-Tages macht die Österreichische Ärztekammer auf die Möglichkeit der Impfung aufmerksam. 21- bis 30-Jährige können heuer noch eine spezielle Chance nutzen.
SF04 Meldung Berufshaftpflichtversicherung  
Anlage 1Österreichische ÄrztekammerWeihburggasse 10–121010 WienIm Wege der zuständigen Landesärztekammer (elektronisch/per mail)FormblattMeldung der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 52d
Vertretungskosten für Sprengelärzte 2025  
Vertretungskosten für Sprengelärzte 2025
Mustervereinbarung für Vertragssprengelärzt:innen 2025  
Mustervereinbarung für Vertragssprengelärzt:innen 2025
2025 Angestellter Arzt mit Niederlassung 1.Praxisjahr (ohne §2-Kassenvertrag)  
2025 Angestellter Arzt mit Niederlassung 1.Praxisjahr (ohne §2-Kassenvertrag)
2025 Angestellter Arzt mit Niederlassung ab dem 2. Praxisjahr (ohne §2-Kassenvertrag)  
2025 Angestellter Arzt mit Niederlassung ab dem 2. Praxisjahr (ohne §2-Kassenvertrag)
2025 Angestellter Arzt ohne Niederlassung  
2025 Angestellter Arzt ohne Niederlassung
Berufshaftpflichtversicherung_­01.pdf  
Gesetzliche Berufshaftpflichtversicherung nach dem Ärztegesetz Mit der 14. Ärztegesetz-Novelle im August 2010 wurde die obligatorische Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 52d Ärztegesetz für in
Änderung der Satzung der Ärztekammer für Tirol vom 27.06.2012 (Kundmachung am 10.07.2012)  
Verlautbarung nach § 195a ÄrzteG 1998Novelle der Satzung der Ärztekammer für Tirol laut Beschluss der Vollversammlungvom 27.06.2012:Die Satzung wird wie folgt geändert:§ 20 Zif. 8Teilnahme an