Suche
Bitte beachten Sie: Suchbegriffe unter einer Länge von 3 Buchstaben werden ignoriert.
910 Treffer:
Außerordentliche Kammermitglieder
Dabei handelt es sich um Ärzte/Ärztinnen bzw. Zahnärzte/Zahnärztinnen, die derzeit nicht ärztlich/zahnärztlich tätig sind (z.B. längerer Auslandsaufenthalt, zeitlich begrenzter Teil der Ausbildung Ermäßigung/Befreiung
Kammerangehörige sind gesetzlich verpflichtet, Beiträge zum Wohlfahrtsfonds zu leisten. Die Beiträge dürfen 18,00% der jährlichen Bruttoeinnahmen aus ärztlicher Tätigkeit nicht übersteigen. Falls Einmalleistungen bei Ableben
Nach Ableben eines Kammerangehörigen oder Empfängers einer Alters- oder Invaliditätsversorgung und erfolgtem Anspruchsnachweis erfolgt die Auszahlung.Maximale Höhe der Leistung (Wert 2025): Zusammensetzung Beitrag
Woraus setzt sich der Beitrag zusammen?Beiträge zum Wohlfahrtsfonds: (Analog zu den Sozialversicherungsbeiträgen) Für Jahrgänge von 1960 bis 1964 (Verbleib Altsystem) Grundrente