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Ärzte-Ausbildungsordnung 2015  
Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 Die Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) gilt verpflichtend für alle Absolventen der Medizinischen Universität, welche nach dem 31.05.2015 mit der
_­8163_­Leitende_­Stationsarzt-aerztin_­fuer_­die_­Univ.-Klinik_­fuer_­Strahlentherapie_­und_­Radioonkologie.pdf  
Leitende Stationsarzt/-ärztin für die Univ.-Klinik fürStrahlentherapie und RadioonkologieJetzt bewerben!Über WhatsApp bewerben!Beschäftigungsausmaß:100%Arbeitszeiten:Eintrittsdatum:nach
SF13 Aufnahme ins Mitgliederverzeichnis  
E-MailÖsterreichische ÄrztekammerWeihburggasse 10 - 121010 WienAufnahme ins Mitgliederverzeichnisder Ärztekammer für TirolSollten Sie Ihre ärztliche Tätigkeit für mehr als 3 Monate vor Ihrem
F09 Antrag Ermäßigung angestellte Ärzte  
Name:...............................................................................................Geb.Datum:
Arztprüfungen  
Die Absolvierung der Prüfung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemeinmedizin und zum Facharzt/zur Fachärztin ist für Ärzte/Innen zwingend vorgeschrieben. Die Durchführung und Organisation der
F09 Antrag Ermäßigung angestellte Ärzte  
F09 Antrag Ermäßigung angestellte ÄrzteName: ............................................................................................... Geb.Datum:
Ärzteliste-VO 2011 Muster Ärzteausweis  
Österreichische ÄrztekammerAustrian Medical ChamberAusweis für Ärztinnen und ÄrzteDr.ISOLDEMUSTERFRAUAnlage 1 zurÄrzteliste-VerordnungVorderseiteGeburtsdatum: 01.01.1971Nr:
Tätigkeit von Turnusärzt:innen  
Bezeichnung der in Ausbildung stehenden Ärzt:innen Das Ärztegesetz verwendet den Überbegriff Turnusarzt/Turnusärztin für alle in Berufsausbildung stehenden Ärzt:innen. Dieser Begriff unterscheidet
Schulärzte_­Werkvertragsbasis.pdf  
Schularzt / Schulärztin (m/w/x) auf WerkvertragsbasisFreie Zeiteinteilung | ab sofortMit fast 2000 Mitarbeitenden entwickelt sich die Landeshauptstadt Innsbruck stetig weiter. Wir gestalten
Förderung der Lehrpraxis muss sichergestellt werden  
Präsident Artur Wechselberger bekräftigt die Forderung der Österreichischen Ärztekammer