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Übergabepraxis  
Die Vereinbarung betreffend Übergabepraxis und die damit verbundene Vorwegnahme der Ausschreibung und Vergabe einer  Vertragsarztstelle als Übergabepraxis dient dem Ziel, durch einen nahtlosen
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Datenschutz-Anpassungsgesetz  
Datenschutzmitteilung der Ärztekammer Hier finden Sie die Allgemeine Datenschutzmitteilung der Ärztekammer für Tirol sowie die Datenschutzmitteilung der Website der Ärztekamme für
Umstieg in die ÄAO 2015  
Ein Umstieg von der ÄAO 2006 in die ÄAO 2015 ist gemäß § 27 ÄAO 2015 möglich. Der Antrag auf Anrechnung ist unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen an die zuständige Landesärztekammer zu
Gruppenpraxen  
Vertragsgruppenpraxen können entweder als OG gemäß § 105 Unternehmensgesetzbuch oder als GmbH iSd. GmbH-Gesetzes geführt werden. Vorgesehen sind drei Modelle, nämlich die „Fusions-Gruppenpraxis"
Niedergelassene Ärzteschaft: Große Unzufriedenheit mit Impfstoffbeschaffung für Gratis-Impfprogramm  
Fehlende Verfügbarkeit von Impfstoffen hat Impfprogramm ausgerechnet in der wichtigsten Phase zum Stillstand gebracht.
Erwachsenenschutz-Gesetz  
Am 1. Juli 2018 trat das Erwachsenenschutzgesetz in Kraft und löste das bisherige Sachwalterrecht ab. Sachwalterinnen/Sachwalter heißen ab dann "gerichtliche
Tirols Ärzte-Chef für Zentralisierung, "Ärger" über Bezügefall  
Vorschlag für Gesundheit in Bundeskompetenz kann Kastner "durchaus etwas abgewinnen" - Oberösterreichischer Bezügefall "ärgert" Tirols Kammerchef, mahnt Transparenz ein
Notarztausbildungskurs  
Notarztausbildungskurs 2025 Die Ärztekammer für Tirol veranstaltet in Kooperation mit der FH Gesundheit (fhg) und der azw academy 2025 einen Weiterbildungslehrgang Notarzt neu (mind. 80
Literaturservice  
Vermehrt wurde an die Ärztekammer für Tirol von Kolleginnen und Kollegen der Wunsch nach einem Literaturservice herangetragen. Wir haben diesem Wunsch entsprechend diverse Angebote ventiliert und
Außerordentliche Kammermitglieder  
Dabei handelt es sich um Ärzte/Ärztinnen bzw. Zahnärzte/Zahnärztinnen, die derzeit nicht ärztlich/zahnärztlich tätig sind (z.B. längerer Auslandsaufenthalt, zeitlich begrenzter Teil der Ausbildung