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SF07 Meldung Freie Dienstleistung  
SF07 Meldung Freie DienstleistungZur Vorlage an die Österreichische Ärztekammer (Formular D) Meldung der vorübergehenden und gelegentlichen Erbringung ärztlicher Dienstleistungen gem § 37 Abs. 3
Anerkennung von Ausbildungsstätten  
Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der An- und Aberkennung von ärztlichen Ausbildungsstätten Gemäß § 13c Abs 1 iVm § 245 Abs 3 ÄrzteG 1998 ist für den Bereich der An- und Aberkennung von
Niedergelassene Ärzt:innen  
Jeder Arzt/jede Ärztin für Allgemeinmedizin, approbierte Arzt/Ärztin oder Facharzt/Fachärztin, der seinen/die ihren Beruf als freien Beruf ausübt, hat das Recht seinen/ihren Beruf im ganzen
Ärztliche Nebentätigkeit  
Die Aufnahme und Beendigung einer ärztlichen Nebentätigkeit angestellter ÄrztInnen muss der Ärztekammer für Tirol zeitgerecht und schriftlich gemeldet werden. Gemäß den ärztegesetzlichen
WFF-Satzungsänderung vom 03.06.2009, Kundmachung am 30.06.2009  
Verlautbarung nach § 195 Abs. 2 ÄrzteG 1998Novelle der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirol lautBeschluss der Erweiterten Vollversammlung vom 3.6.2009:Die Satzung wird wie folgt
WFF-Satzungsänderung vom 27.06.2012, Kundmachung am 05.07.2012  
1Verlautbarung nach § 195a ÄrzteG 1998Novelle der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirol lautBeschluss der Erweiterten Vollversammlung vom 27.06.2012:Die Satzung wird wie folgt
WFF-Satzungsänderung vom 03.06.2015, Kundmachung am 23.06.2015  
1Verlautbarung nach § 195a ÄrzteGNovelle der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirollaut Beschluss der Erweiterten Vollversammlung vom 3.6.2015:Die Satzung wird wie folgt
WFF-Satzungsänderung vom 06.12.2023, Kundmachung am 21.12.2023  
1EVerlautbarung nach § 195a ÄrzteGNovelle der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirollaut Beschluss der Erweiterten Vollversammlung vom 06.12.2023:Die Satzung wird wie folgt
Änderung der Satzung der Ärztekammer für Tirol vom 07.06.2017 (Kundmachung am 09.06.2017)  
Verlautbarung nach § 195a Ärztegesetz 1998Novelle der Satzung der Ärztekammer für Tirollaut Beschluss der Vollversammlung vom 07.06.2017:Die Satzung wird wie folgt geändert:1.§ 7 Abs. 1 lautet:
Änderung der Satzung der Ärztekammer für Tirol vom 04.12.2024 (Kundmachung am 05.12.2024)  
1Verlautbarung nach § 195a ÄrzteGNovelle der Satzung der Ärztekammer für Tirol laut Beschluss derVollversammlung vom 04.12.2024:Die Satzung wird wie folgt geändert:1.In § 27 werden nach