Suche

830 Treffer:
Ärztliche Melde- und Anzeigepflichten  
Nach § 54 Abs. 4 ÄrzteG ff ist die Ärztin/der Arzt zur Anzeige an die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft verpflichtet, wenn sich in Ausübung der beruflichen Tätigkeit der
Niedergelassene Ärzteschaft: Große Unzufriedenheit mit Impfstoffbeschaffung für Gratis-Impfprogramm  
Fehlende Verfügbarkeit von Impfstoffen hat Impfprogramm ausgerechnet in der wichtigsten Phase zum Stillstand gebracht.
Erwachsenenschutz-Gesetz  
Am 1. Juli 2018 trat das Erwachsenenschutzgesetz in Kraft und löste das bisherige Sachwalterrecht ab. Sachwalterinnen/Sachwalter heißen ab dann "gerichtliche
Richtlinie für Qualitätszirkel  
Richtlinie für Qualitätszirkel(Beschlossen vom Vorstand der Ärztekammer für Tirol am 02.04.2025)Definition (lt. DFP-Richtlinie)Qualitätszirkel sind strukturierte Arbeitskreise für Ärzte sowie
Diplom-Fortbildungsprogramm  
Das Diplom-Fortbildungs-Programm ist österreichweit einheitlich gestaltet und umschreibt den Umfang und die Qualitätsstandards der Fortbildung für alle Ärzt:innen und Ärzt:innengruppen. Es ist in
Notarztausbildungskurs  
Notarztausbildungskurs 2025 Die Ärztekammer für Tirol veranstaltet in Kooperation mit der FH Gesundheit (fhg) und der azw academy 2025 einen Weiterbildungslehrgang Notarzt neu (mind. 80
Anerkennung als Lehrpraxis  
Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der An- und Aberkennung von ärztlichen Ausbildungsstätten Gemäß § 13c Abs 1 iVm § 245 Abs 3 ÄrzteG 1998 ist für den Bereich der An- und Aberkennung von
Literaturservice  
Vermehrt wurde an die Ärztekammer für Tirol von Kolleginnen und Kollegen der Wunsch nach einem Literaturservice herangetragen. Wir haben diesem Wunsch entsprechend diverse Angebote ventiliert und
ÖÄK Weiterbildungsurkunden  
ÖÄK-Diplome Die ÖÄK-Diplome basieren auf der Verordnung über ärztliche Weiterbildung der Österreichischen Ärztekammer und den Anlagen/Richtlinien. Ziel von ÖÄK-Diplomen ist der
Gruppenpraxis  
Beiträge zum Wohlfahrtsfonds Jahr 2025 (Beiträge in Euro pro Monat) Bei Beteiligung eines Arztes oder Zahnarztes an einer Gruppenpraxis kommen die Beiträge für jeden einzelnen Arzt bzw. Zahnarzt