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Einstweilige Verfügung zur Kampagne „Meine Gesundheit beginnt bei meiner Ärztin, meinem Arzt. Und nirgendwo sonst“.  
Einstweilige Verfügung zur Kampagne „Meine Gesundheit beginnt bei meiner Ärztin, meinem Arzt. Und nirgendwo sonst“.
Freier Dienstleistungsverkehr  
… vor, wenn die ärztliche Tätigkeit vorübergehend und gelegentlich erfolgt, was…
Sterbeverfügung  
… wobei laut Gesetz „nicht jeder Arzt über sämtliche Inhalte aufklären muss“.…
ÖÄK: „Meilenstein der Patientensicherheit geschaffen“  
… Sie ermöglicht den offenen Austausch über unerwünschte medizinische Ereignisse,…
Niedergelassene Ärzt:innen  
… der eigenen Praxis sollte spätestens ein Jahr vor dem Eröffnungstermin…
Stellenbeschreibung: Ordinationsassistentin (m/w/d)  
… dem Kollektivvertrag je nach…
Krankenhaus und Mutterschutz  
… Mütter darf neun Stunden nicht überschreiten. Das bedeutet, dass die…
Qualitätssicherungsverordnung und Hygieneverordnung  
… Auswertung der Selbstevaluierung Überprüfung der Validität der…
Österreichische Ärztekammer zu Nehammer-Plan: „Wollen konkrete Maßnahmen sehen“  
„Einige gute Ansätze, an denen wir gerne mitarbeiten werden – Zwangsverpflichtungen sind aber der falsche Zugang“, kommentiert die ÖÄK. Die versprochenen „weiteren Anstrengungen“ dürfen nicht nur
Turnusärzt:innen  
… Konto erfolgen kann. Eine Bestätigung über diese geleisteten Beiträge und…