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KUF 4 Rückerstattungstarife Abschnitt C (2011)  
Amtssigniert. SID2010121018284Informationen unter: amtssignatur.tirol.gv.atAbschnitt CTARIFEDER TIROLER KRANKENFÜRSORGENFÜR PHYSIOTHERAPIEgültig ab 1. Jänner 2011##$$5SD2## -1-C.
Honorarempfehlung für häufige außervertragliche Leistungen 2024  
Dafür zahlt die Krankenkasse nicht!Honorarempfehlung für häufige außervertragliche LeistungenDas Honorar dieser Leistungen hängt wesentlich davon ab, ob sie Folge einer kurativenLeistung sind oder
Änderung der Satzung der Ärztekammer für Tirol vom 04.12.2013 (Kundmachung am 22.01.2014)  
1Novelle der Satzung der Ärztekammer für Tirol laut Beschluss derVollversammlung vom 04.12.2013:Die Satzung wird wie folgt geändert:1.In § 24 Abs. 1 Z. 8 entfällt das Wort "sowie".2.§ 24
Honorarempfehlung für häufige außervertragliche Leistungen 2025  
Dafür zahlt die Krankenkasse nicht!Honorarempfehlung für häufige außervertragliche LeistungenDas Honorar dieser Leistungen hängt wesentlich davon ab, ob sie Folge einer kurativenLeistung sind oder
Änderung der Diäten- und Reisekostenverordnung vom 05.06.2013 (Kundmachung am 10.06.2013)  
Verlautbarung nach § 195a ÄrzteG 1998:Änderung der„Verordnung der Ärztekammer für Tirol zur Regelung der Gebühren imZusammenhang mit der Ausübung einer Funktion oder Tätigkeit sowieDurchführung
Aufklärungs- und Dokumentationsbogen Schutzimpfung Covid-19  
Aufklärungs- und Dokumentationsbogen Corona-SchutzimpfungBitte füllen Sie die mit * gekennzeichneten Pflichtfelder für das Impfregister jedenfalls aus.Persönliche Daten der zu impfenden
2._­ZP_­Brustkrebs-Frueherkennung_­vom_­22.6.pdf  
Freigabe zur Abfrage: 07. Juli 2012, 04.00 UhrVerlautbarung Nr.: 87 Jahr: 2012Amtliche Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherung im Internet: www.avsv.atHauptverband der
Zusammenschluss_­von_­IT-Systemen_­im_­Gesundheitswesen.pdf  
IT Sicherheit in den OrdinationenZusammenschluss von IT Systemen im GesundheitswesenZusammenschluss von IT Systemen im GesundheitswesenIn diesem Serienteil zum Thema Informationstechnik-Sicherheit
Qualitätssicherungsverordnung und Hygieneverordnung  
Die Verpflichtung zur ärztlichen Qualitätssicherung ist im Ärztegesetz verankert. Die Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung & Qualitätsmanagement in der Medizin GmbH (Kurz: ÖQMed)
Präsident Kastner für "Umtauschprogramm" bei deutschen und österreichischen Studenten  
Kastner: Rauch bei Gesundheitsreform gescheitert, "Tohuwabohu" bei Patientenströmen und ELGA ein "alter Gaul, mit zu vielen Löchern"