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Anlage_2_Dienstzettel.docx  
DIENSTZETTEL gem. § 6 Abs. 3 Angestelltengesetz und § 14 des Kollektivvertrages für bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten (Lehrpraxen) bzw. in ärztlichen Lehrgruppenpraxen angestellte Ärztinnen
SF10 Mitteilung Änderung Ordinationszeiten  
E-MailgVWHUUHLFKLVFKH bU]WHNDPPHU:HLKEXUJJDVVH :LHQMitteilung Änderung der OrdinationszeitenTitel, Vor- und Nachname des
LPF - Dienstzettel  
DIENSTZETTELgem. § 6 Abs. 3 Angestelltengesetz und § 14 des Kollektivvertrages für beiniedergelassenen Ärztinnen und Ärzten (Lehrpraxen) bzw. in ärztlichenLehrgruppenpraxen angestellte Ärztinnen
Niedergelassene Ärzte: Das Interesse für das Kassensystem nutzen  
Der Startbonus über 100.000 Euro sollte für alle offenen Kassenstellen gelten, betont die Bundeskurie niedergelassene Ärzte der ÖÄK.
Gestärkte ärztliche Primärversorgung durch vernetztes Angebot in Schwaz  
Verbindliche Kooperation von Gesundheits- und Sozialsprengel Schwaz und Umgebung sowie der Alten- und Pflegeheime in Schwaz mit den Hausärztinnen und Hausärzten der Region.
Praxisvertretungen  
Wenn Sie einen Vertretungsarzt suchen oder selbst gerne einen Arzt vertreten möchten, können Sie dies auf unserer Homepage bekannt geben. Füllen Sie dazu dieses Formular aus und mailen Sie es an
Kassen-/Wahlärzt:innen  
Ein Privatarzt oder Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis zur Krankenkasse seines Patienten steht. Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des
Lehrpraxismodell_­Tirol_­Folder.pdf  
Lehrpraxismodell Tirol für AllgemeinmedizinerInnen (nach ÄAO 2015) Mit diesem Folder möchten Sie das Land Tirol, die Tiroler Sozialversicherungsträger und die Tiroler Ärztekammer über die wichtigsten
2._­SVS_­Zusatzvereinbarung_­zum_­VU-Gesamtvertrag_­KOLO.pdf  
2. SVS-Zusatzvereinbarungder Vorsorgeuntersuchungenvom 9. März 2005 über die Bereitstellungzum Gesamtvertragder