Suche

722 Treffer:
Verlautbarung Beitragsordnung 2021 Kundmachung am 18.12.2020  
Körperschaft öffentlichen Rechtsvertreten durch den PräsidentenDr. Artur Wechselberger6020 INNSBRUCK - ANICHSTRASSE 7Telefon: 0512 / 52 0 58 - 0Telefax: 0512 / 52 0 58 - 130e-mail:
SVR Benutzerhandbuch v1.7  
SVR Benutzerhandbuch v1.7Sterbeverfügungsregister (SVR) Benutzerhandbuch Version: 1.7 Autor: Jessica Zolda Abteilung Informationsmanagement Sterbeverfügungsregister (SVR) Dokumenthistorie
Ärzte-Ausbildungsordnung 2006  
Wichtige InformationenAbschluss Ausbildung nach ÄAO 2006 Es wurde nunmehr in § 235 Abs. 3 ÄrzteG 1998 gesetzlich klargestellt (BGBl. I. Nr. 21/2024), dass sämtliche Ausbildungen sowie
Ärzte-Ausbildungsordnung 2015  
Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 Die Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) gilt verpflichtend für alle Absolventen der Medizinischen Universität, welche nach dem 31.05.2015 mit der
Substitutionsbericht für Tirol 2021  
Bericht zur Versorgungssituation in Tirol
OEGK_­44._­Zusatzvereinbarung_­-_­Honorarabschluss_­2021.pdf  
OEGK 44. Zusatzvereinbarung - Honorarabschluss 2021.pdf
Ausbildung in der Lehrpraxis nach ÄAO 2006  
Nach dem Ärztegesetz (§§ 12 und 12a) sind anerkannte Lehr(gruppen)praxen die Ordinationsstätten jener ÄrztInnen für Allgemeinmedizin und FachärztInnen, denen die Bewilligung zur Ausbildung von
Ausbildungsstellenmeldung  
… an welcher die ÄrztInnen ihre Ausbildung tatsächlich absolvieren und sind rückwirkend ab 01.12.2016 in der ASV zu erfassen. Es besteht für jede Ärztin/jeden Arzt in Ausbildung die…
Ausbildungsstellenmeldung  
… an welcher die ÄrztInnen ihre Ausbildung tatsächlich absolvieren und sind rückwirkend ab 01.12.2016 in der ASV zu erfassen. Es besteht für jede Ärztin/jeden Arzt in Ausbildung die…
Honorarordnung für gutachterliche Tätigkeiten  
Honorarordnungder Österreichischen Ärztekammerfür gutachterliche Tätigkeitenlt. Beschluss des ÖÄK-Vorstandes vom 07.12.20211. TeilFür die Tätigkeit von Ärzten als Gutachter werden