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F15a Teilnahmebedingungen Erhöhte Freiwillige Krankenversicherung 2025  
F15a Teilnahmebedingungen Erhöhte Freiwillige Krankenversicherung 2025ERHÖHTE FREIWILLIGE KRANKENVERSICHERUNG Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirol Teilnahmebedingungen 2025 1. Die „ERHÖHTE…
F15a Teilnahmebedingungen Erhöhte Freiwillige Krankenversicherung 2025  
ERHÖHTE FREIWILLIGE KRANKENVERSICHERUNGWohlfahrtsfonds der Ärztekammer für TirolTeilnahmebedingungen 20251.Die „ERHÖHTE FREIWILLIGE KRANKENVERSICHERUNG“ (abgekürzt: EFK) ist einedurch die…
Weiterarbeiten als Altersversorgungsbezieher  
Für alle Bezieher:innen einer Altersversorgungsleistung aus dem Wohlfahrtsfonds mit erstmaliger Leistungszuerkennung ab 01.01.2025 entfallen sämtliche Ruhensbestimmungen und ist der Bezug sowohl…
Ärzteeinkommen: Geld ist nicht der einzige Hebel  
Fast 300 offene Kassenstellen beweisen, dass die Attraktivität der Kassenverträge nicht alleine vom Geld abhängig ist, betont die Bundeskurie niedergelassene Ärzte.
TarifempfehIung 2025 freiberufliche Tätigkeit im organisierten Rettungsdienst  
ÖÄK-Referat für Notfall- und Rettungsdienste sowie KatastrophenmedizinTarifempfehlung für freiberufliches ärztliches Tätigwerdenals Notärztin/Notarzt gemäß § 40 Ärztegesetz 1998im organisierten…
TarifempfehIung 2025 Ambulanzdienste  
ÖÄK-Referat für Notfall- und Rettungsdienste sowie KatastrophenmedizinTarifempfehlung für Notärztinnen und Notärztegültig ab 1.1.20251) Ambulanzdienste bei Groß- oder…
Notarztrefresher  
Derzeit in Planung. Wir werden Sie zeitgerecht über den Termin informieren. 
OEGK Gesamtvertrag und Honorarordnung 2022-2024  
GESAMTVERTRAGfür die Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzteabgeschlossen zwischen derÄRZTEKAMMER FÜR TIROLund demHAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGERfür…
Änderung der Satzung der Ärztekammer für Tirol vom 04.12.2024 (Kundmachung am 05.12.2024)  
1Verlautbarung nach § 195a ÄrzteGNovelle der Satzung der Ärztekammer für Tirol laut Beschluss derVollversammlung vom 04.12.2024:Die Satzung wird wie folgt geändert:1.In § 27 werden nach…