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Praxisvertretung im Allgemeinmedizinischen Nachtbereitschaftsdienst  
Nach den Richtlinien über die Auswahl der § 2-Vertragsärzte wird die Tätigkeit im organisierten kassenärztlichen Bereitschaftsdienst je 6 Stunden – Nachtbereitschaftsdienst an Werktagen – für die
Ordinationsassistenz oder DGKP für kassenärztliche Allgemeinordination ehestmöglich gesucht  
Für kassenärztliche Allgemeinordination in Hall in Tirol wird eine ausgebildete, freundliche und zuverlässige Ordinationsassistenz oder DGKP ehestmöglich für Teilzeit gesucht.Bei Interesse freuen
Schilderordnung  
Ein Arzt ist verpflichtet, seine Ordination durch ein Hinweisschild kenntlich zu machen. Bei der Gestaltung muss er sich an die Vorgaben der Schilderordnung der Österreichischen Ärztekammer halten.
BVAEB Pilotprojekt Telefonordination  
Anlage 4Einführung einer Ordination unter Verwendung elektronischer Kommunikationsmittelim Rahmen eines Pilotprojekts außerhalb der Honorarordnung für die Laufzeit vom1.1.2020 bis 31.12.2021Pos.
Ordinationsassistent:in für internistische Kassenpraxis in Hall in Tirol bis zu 40 Wochenstunden ab sofort gesucht  
IHRE QUALIFIKATION: · Patientenempfang und -betreung in der Ordination· telefonisches Patientenmanagement· Terminkoordination· Praxisorganisation und Ablaufplanung· Verwaltung von Befunden·
Honorarempfehlung für häufige außervertragliche Leistungen 2024  
Dafür zahlt die Krankenkasse nicht!Honorarempfehlung für häufige außervertragliche LeistungenDas Honorar dieser Leistungen hängt wesentlich davon ab, ob sie Folge einer kurativenLeistung sind oder
Honorarempfehlung für häufige außervertragliche Leistungen 2025  
Dafür zahlt die Krankenkasse nicht!Honorarempfehlung für häufige außervertragliche LeistungenDas Honorar dieser Leistungen hängt wesentlich davon ab, ob sie Folge einer kurativenLeistung sind oder
Tätigkeit von Turnusärzt:innen  
Bezeichnung der in Ausbildung stehenden Ärzt:innen Das Ärztegesetz verwendet den Überbegriff Turnusarzt/Turnusärztin für alle in Berufsausbildung stehenden Ärzt:innen. Dieser Begriff unterscheidet
BVAEB Pilotprojekt Telefonordination Verlängerung 1  
WWW.bVaeb.SV.afHauptstelleJosefstödter10füStraßeWien,PostfachBVA, 108180500en, Postfach 500EinschreibenÖsterreichischeÄrztekammerWeihburggasse1011
Wohnsitzärzt:innen  
WohnsitzärztInnen sind zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte ÄrztInnen, die weder in einem Anstellungsverhältnis tätig sind, noch eine eigene Ordination betreiben. Zum