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Honorarordnung_BVAEB_2023.pdf  
… nach Pos. E3.5 Von den übrigen Vertragsärzten:Für die Untersuchung zum Zwecke der Antragstellung, bei zugewiesenen Fällen zu Beginn der Behandlungeine Ordination nach Pos. A2 beim Arzt für…
Honorarordnung_BVAEB_2021  
… nach Pos. E3.5 Von den übrigen Vertragsärzten:Für die Untersuchung zum Zwecke der Antragstellung, bei zugewiesenen Fällen zu Beginn der Behandlungeine Ordination nach Pos. A2 beim Arzt für…
VAEB 2 Honorarordnung 2018  
… nach Pos.E3.Von den übrigen Vertragsärzten:Für die Untersuchung zum Zwecke6Stand 1.5.2018 der Antragstellung, bei zugewiesenen Fällen zu Beginn der Behandlung eine Ordination nach Pos. A2beim Arzt für…
Honorarordnung BVAEB 2024 ab Mai  
… nach Pos. E3.5 Von den übrigen Vertragsärzten:Für die Untersuchung zum Zwecke der Antragstellung, bei zugewiesenen Fällen zu Beginn der Behandlungeine Ordination nach Pos. A2 beim Arzt für…
WFF-Satzungsänderung vom 04.06.2008, Kundmachung am 26.06.2008  
… Zivil- oder Ausbildungsdienstesteilnehmenden Kammerangehörigen werden ausschließlich bei vorherigerAntragstellung folgende Beitragsnachlässe und Leistungen gewährt:Die Beiträge zur Altersversorgung werden…
2012_1.pdf  
… wahrscheinlicherscheint – befristet erfolgen. Bei Auslaufen derBefristung hat eine neuerliche Antragstellung undPrüfung zu erfolgen.Wiederkehrende Leistungen wie die Invaliditätsversorgung werden bei…
2014_1.pdf  
… um eine möglichst rasche Soforthilfe zu gewährleisten.Voraussetzung ist jedoch eine entsprechende Antragstellung.Höhe der monatlichen Beiträge 2014HinterbliebenenunterstützungAngestellte (Zahn)Ärzte und…
BVA 3 Honorarordnung 1.4.2019  
… nach Pos. E3.5 Von den übrigen Vertragsärzten:Für die Untersuchung zum Zwecke der Antragstellung, bei zugewiesenen Fällen zu Beginn der Behandlungeine Ordination nach Pos. A2 beim Arzt für…
Ausbildungsstätten  
Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der An- und Aberkennung von ärztlichen Ausbildungsstätten Gemäß § 13c Abs 1 iVm § 245 Abs 3 ÄrzteG 1998 ist für den Bereich der An- und Aberkennung von
Anerkennung von Ausbildungsstätten  
Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der An- und Aberkennung von ärztlichen Ausbildungsstätten Gemäß § 13c Abs 1 iVm § 245 Abs 3 ÄrzteG 1998 ist für den Bereich der An- und Aberkennung von