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ÖÄK zum Tag der Patientensicherheit: Gemeinsam für mehr Sicherheit und weniger Fehler  
Offene Fehlerkultur hilft Fehler zu vermeiden. Auch Patienten können ihren Beitrag leisten.
Zur ärztlichen Verschwiegenheitspflicht an Krankenanstalten  
Inhalt der Verschwiegenheitspflicht sind alle Geheimnisse, also nicht bereits allseits bekannte Umstände, die der Ärztin bzw. dem Arzt ausschließlich im Rahmen seiner Berufsausübung zugänglich
Die Novelle des Apothekengesetzes aus Sicht der Ärzteschaft  
Der Entwurf zur Reform des Apothekengesetzes, der in Begutachtung ist, wirft bei Ärztinnen und Ärzte organisatorische, medizinische und gesundheitspolitische Fragen auf.
Ärztlicher Fortbildungsbericht 2023  
Bericht 2023Ärztliche Fort- undWeiterbildungin ÖsterreichÖsterreichische ÄrztekammerÖsterreichische Akademie der Ärzte GmbH Inhaltsverzeichnis1.Einleitung
2011_Sondernummer_I.pdf  
AUSSCHREIBUNG VON FREIEN KASSENARZTSTELLENMITTEILUNGENfür Ärzte für Allgemeinmedizin und FachärzteGemäß den Bestimmungen des Gesamtvertrages werden im
2023-12-18_­SVS_­Abschluss_­Lungenheilkunde_­-_­Blg.pdf  
LungenheilkundeIm Bereich der Lungenheilkunde können ab 1.1.2024 folgende neueLeistungspositionen verrechnet werdenSUBErst- bzw. Wiedereinstellung eines Drogenkranken im Rahmen
Artikel_­Erwachsenenschutzgesetz_­Andrea_­Bramboeck.pdf  
Gesundheitswesen Vom Sachwalter zum Erwachsenenvertreter Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz in Bezug auf medizinische Behandlungen Mit dem 2. ErwachsenenschutzG (2. ErwSchG, anordnungsbefugten Arzt
Artikel_­Erwachsenenschutzgesetz_­Andrea_­Bramboeck.pdf  
GesundheitswesenVom Sachwalterzum ErwachsenenvertreterDas 2. Erwachsenenschutz-Gesetzin Bezug auf medizinische BehandlungenMit dem 2. ErwachsenenschutzG (2. ErwSchG,anordnungsbefugten Arzt
Ordinationen planen Weg in Normalbetrieb  
Präsident Wechselberger im ORF-Interview
Kundmachung_­3_­Wahlvorschlaege_­2017_­vom_­23.01.2017__­kundgemacht_­am_­30.01.2017_­.pdf  
KUNDMACHUNG DER WAHLVORSCHLÄGE FÜR DIE WAHLIN DIE ÄRZTEKAMMER FÜR TIROL 2017Gemäß § 34 der Ärztekammer-Wahlordnung 2006 (ÄKWO) in der geltenden Fassung werden die Wahlvorschläge wie