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Weiterarbeiten als Altersversorgungsbezieher  
… pro Woche werden ersatzlos gestrichen. Dies gilt sowohl für Übertritte ins neue Pensionssystem mit Beitragsleistung zur Beitragsabhängigen Zusatzrente (für niedergelassene (Zahn)Ärzt:innen) als auch für alle…
Möglichkeiten der Einzahlung  
Bei angestellten ÄrztInnen/ZahnärztInnen werden die Beiträge direkt vom Dienstgeber einbehalten. Niedergelassene ÄrztInnen/ZahnärztInnen und WohnsitärztInnen/WohnsitzzahnärztInnen werden gebeten,
Wechsel in eine andere Kammer  
… für den Wohlfahrtsfonds an die anfordernde Kammer (Wohlfahrtsfonds) überwiesen und die Beitragszeiten mitgeteilt.  Dies gilt nur für Übersiedlungen innerhalb von Österreich! Weiters ist…
WFF-Satzungsänderung vom 03.06.2009, Kundmachung am 30.06.2009  
…t geändert:1.In § 17 Abs. 1 wird nach Satz 3 folgender Satz 4 angefügt:„Bei späterem Wiederentstehen der Beitragspflicht bleiben die im Rahmen deserfolgten Rückersatzes nicht refundierten Beiträge zu Gunsten der…
WFF-Satzungsänderung vom 01.12.2010, Kundmachung am 14.12.2010  
… Vollversammlung vom 1.12.2010:Die Satzung wird wie folgt geändert:1.§ 19 lautet:„§ 19 Fondsbeitrag(1) Die Erweiterte Vollversammlung setzt unter Bedachtnahme auf die finanzielleSicherstellung der…
WFF-Satzungsänderung vom 01.07.2011, Kundmachung am 09.06.2011  
… der Geburt bis zum Ende des 24. Lebensmonates des Kindes nachgelassen.Durch jeden vollen Monat dieses Beitragsnachlasses, längstens somit für 26 Monate,wird für die Zuerkennung der Altersversorgung im…
F08 Antrag Befreiung EU-Bürger  
… am ...........................Antrag auf Befreiung von der Beitragspflichtgemäß § 14 (3) der Satzung des WohlfahrtsfondsLaut Satzung des Wohlfahrtsfonds der…
WFF-Satzungsänderung vom 06.12.2023, Kundmachung am 21.12.2023  
1EVerlautbarung nach § 195a ÄrzteGNovelle der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirollaut Beschluss der Erweiterten Vollversammlung vom 06.12.2023:Die Satzung wird wie folgt
F15 Antrag Erhöhte Freiwillige Krankenversicherung 2025  
ÄRZTEKAMMER FÜR TIROLWohlfahrtsfondsAnichstraße 76020 Innsbruck....................................., am .....................VERBINDLICHE BEITRITTSERKLÄRUNGERHÖHTE FREIWILLIGE
F21 Ermäßigungsrichtlinien  
… Sitzung am 03.12.2024 hat der Verwaltungsausschuss folgende Fassung derRichtlinie zur Anwendung für Beitragsmonate ab dem 01.01.2025 beschlossen:1.Der Verwaltungsausschuss ist den in § 108a ÄrzteG…