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Vereinbarung_­aerztliche_­Taetigkeit.pdf  
Vereinbarung ärztliche Tätigkeit(Rechtsgrundlage: § 66b Schulunterrichtsgesetz und § 50a Ärztegesetz 1998)Name des
Ärztliche Zusammenarbeitsformen  
Die Gründe für die Etablierung verschiedenster ärztlicher Kooperationsmöglichkeiten sind vielfältig. Zunächst gilt es, dem gesellschaftlichen Strukturwandel sowie den wachsenden Anforderungen im
Zertifikatsrichtlinie Ordinationsmanagement  
Die erfolgreiche Umsetzung einer strukturierten Zusatzausbildung für Arztassistent:innen sollte der Zeit und den organisatorischen Herausforderungen einer modernen Praxisführung entsprechen. Die
Primärversorgungseinheiten  
Gesamtvertragliche Honorarvereinbarung für Primärversorgungseinheiten in Tirol Mit 01.07.2023 ist die gesamtvertragliche Honorarvereinbarung für Primärversorgungseinheiten in Tirol in Kraft
Gruppenpraxis  
Beiträge zum Wohlfahrtsfonds Jahr 2025 (Beiträge in Euro pro Monat) Bei Beteiligung eines Arztes oder Zahnarztes an einer Gruppenpraxis kommen die Beiträge für jeden einzelnen Arzt bzw. Zahnarzt
Satzungsnovelle 2025  
Antrag auf Ermäßigung/Einstufung F25 Antrag auf Einstufung BZR 2025 und 2026 Wie alle Rentenwerke sieht sich auch der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirol laufend mit veränderten
Anerkennung als Lehrpraxis  
Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der An- und Aberkennung von ärztlichen Ausbildungsstätten Gemäß § 13c Abs 1 iVm § 245 Abs 3 ÄrzteG 1998 ist für den Bereich der An- und Aberkennung von
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht  
Links Ärztliche Ansprechpartner zur Patientenverfügung Der Nationalrat hat erstmals ein Patientenverfügungsgesetz beschlossen. Dieses Gesetz trat mit 1.6.2006 in Kraft. Das
Kein Fortschritt bei der Gehaltsreform für Tiroler Krankenhausärzt:innen  
Ärztekammer warnt vor langfristigen Folgen und bietet ihre Expertise für eine rasche Umsetzung an
Ärztliche Verschwiegenheitspflicht  
Allgemeines zur ärztlichen Verschwiegenheitspflicht Die ärztliche Verschwiegenheitspflicht gehört zu den zentralsten Patientenrechten des österreichischen Gesundheitswesens und ist Grundlage für