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Pension  
Die Altersversorgung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirol wird auf Antrag regulär ab dem vollendeten 65. Lebensjahr bzw. vorzeitig frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres gewährt.
Sonderausgabe Mitteilungen Landtagswahl Tirol  
Sonderausgabe Mitteilungen Landtagswahl TirolÄrztekammer für Tirol www.aektirol.at MITTEILUNGEN NR 03a/22 · 63. JAHRGANG · 31. AUGUST 2022 ZLU: 02Z031714M · P.B.B. · 6050 HALL Foto: Adobe
WFF-Satzungsänderung vom 04.12.2024, Kundmachung am 05.12.2024  
1EVerlautbarung nach § 195a ÄrzteGNovelle derSatzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirollaut Beschluss der Erweiterten Vollversammlung vom 04.12.2024:Die Satzung wird wie folgt
Sonderausgabe Mitteilungen Landtagswahl Tirol  
Ärztekammer für Tirolwww.aektirol.atMITTEILUNGENNR 03a/22 · 63. JAHRGANG · 31. AUGUST 2022ZLU: 02Z031714M · P.B.B. · 6050 HALLFoto: Adobe Stock/pixel-shot/Land TirolZehn Fragen zum
Wohnsitzärzt:innen/Wohnsitzzahnärzt:innen  
Beiträge zum Wohlfahrtsfonds Jahr 2025 (Beiträge in Euro pro Monat)   bis 35 Jahre 35-45 Jahre ab 45 Jahren Grundrente 124,00 539,40 539,40 Todesfallbeihilfe 4,90 14,50 29,10
Außerordentliche Kammermitglieder  
Dabei handelt es sich um Ärzte/Ärztinnen bzw. Zahnärzte/Zahnärztinnen, die derzeit nicht ärztlich/zahnärztlich tätig sind (z.B. längerer Auslandsaufenthalt, zeitlich begrenzter Teil der Ausbildung
Einmalleistungen bei Ableben  
Nach Ableben eines Kammerangehörigen oder Empfängers einer Alters- oder Invaliditätsversorgung und erfolgtem Anspruchsnachweis erfolgt die Auszahlung.Maximale Höhe der Leistung (Wert 2025):
Zusammensetzung Beitrag  
Woraus setzt sich der Beitrag zusammen?Beiträge zum Wohlfahrtsfonds: (Analog zu den Sozialversicherungsbeiträgen)  Für Jahrgänge von 1960 bis 1964 (Verbleib Altsystem) Grundrente
WFF-Satzungsänderung vom 06.12.2017, Kundmachung am 07.12.2017  
1Novelle der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für TirolBeschlussvorlage an die Erweiterte Vollversammlung vom 06.12.2017:Die Satzung wird wie folgt geändert:1.§ 36 Abs. 1
Zusatzkollektivvertrag freiwillige Mitarbeiterprämie 2024  
ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAGüber eine BV-Ermächtigung für eine„Freiwillige Mitarbeiterprämie“für die Angestellten bei Ärzten und inärztlichen Gruppenpraxen in TirolGÜLTIG AB 1. JÄNNER 2024