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„Lassen uns nicht mit einem warmen Händedruck abspeisen!“  
Ärzte erwarten sich von der ÖGK mehr als nur schöne Dankesworte.
Österreichische Ärztekammer: Wirkstoffverschreibung gefährdet die Patientensicherheit!  
Ärztevertretung hält die vom Gesundheitsministerium wieder in Aussicht gestellte Wirkstoffverschreibung für sinnlos und gefährlich.
Gemeinsame Vertragserfüllung  
Die mit der ÖGK ausgearbeitete Vereinbarung über die gemeinsame Vertragserfüllung  hat sowohl die bestmögliche Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung der Bevölkerung bei
Kassen-/Wahlärzt:innen  
Ein Privatarzt oder Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis zur Krankenkasse seines Patienten steht. Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des
Stillstand in der Ärzteausbildung: Was fehlt und was es braucht  
Jungärzte bewerten die Qualität in ihrer Ausbildung abhängig von den Krankenhäusern und den Abteilungen sehr unterschiedlich.
WFF-Satzungsänderung vom 04.12.2013, Kundmachung am 17.12.2013  
1Verlautbarung nach § 195a ÄrzteGNovelle der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirollaut Beschluss der Erweiterten Vollversammlung vom 04.12.2013:Die Satzung wird wie folgt
ÖÄK: Stärkung des Kassenarzt-Bereichs ist der richtige Ansatz  
Die Österreichische Ärztekammer regiert mit abwartendem Optimismus auf die Ankündigungen des Bundeskanzlers zur Stärkung des niedergelassenen Bereichs.
Verlautbarung Beitragsordnung 2012 Kundmachung am 09.12.2011  
Körperschaft öffentlichen Rechtsvertreten durch den PräsidentenDr. Artur Wechselberger6020 INNSBRUCK - ANICHSTRASSE 7Telefon: 0512 / 52 0 58 - 0Telefax: 0512 / 52 0 58 - 130e-mail:
„Allgemeinmediziner – ein Beruf, für den es sich zu arbeiten lohnt“  
Edgar Wutscher, BSAM-Obmann der ÖÄK, zog ein sehr positives Resümee aus dem „Tag der Allgemeinmedizin". Er betont die Rolle des Allgemeinmediziners als „erster Ansprechpartner und Lotse durch das
2011_Sondernummer_II.pdf  
MitteilungenSondernummer II/201152. Jahrgang31. Jänner 2011BeitragsordnungUmlagenordnungder Ärztekammer für Tirol(Kundmachung gem. § 195a ÄrzteG 1998)Stand 1.1.2011ZLu: 02Z031714M ·