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Leistungen für Angehörige  
Erkrankungsfall Angehörige (Ehepartner, Kinder) von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten haben Anspruch auf ein Krankenhaustaggeld in Höhe von € 233,50 pro Tag der stationären Behandlung in
Niedergelassene Ärzt:innen 1960-1964  
Niedergelassene Ärzt:innen/Zahnärzt:innen, geboren zwischen 1960 und 1964, leisten aktuell für ihre Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung zusätzlich zur Grundrente den Beitrag zur
Erkrankungsfall  
Was ist für die Erledigung Ihrer Ansprüche zu tun? Meldung des Krankenstandes:  Vom Erkrankungsfalle ist der Verwaltungsausschuss der Ärztekammer unverzüglich, längstens innerhalb von sieben
Sozialversicherungsfragen  
Freiberuflich tätige ÄrztInnen/ZahnärztInnen, die eine Ordination führen, unterliegen einer Pflichtversicherung nach dem Sozialversicherungsgesetz der freiberuflich selbständig Erwerbstätigen
Satzung Wohlfahrtsfonds Volltext ohne Verlautbarungscharakter (Stand 01.01.2025)  
…Satzung Wohlfahrtsfonds Volltext ohne Verlautbarungscharakter (Stand 01.01.2025)Konsolidierte Fassung per 01.01.2025 gemäß Beschluss der Erweiterten Vollversammlung vom 04.12.2024 SATZUNG DES WOHLFAHRTSFONDS DER …