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F23 Antrag Beitragsbefreiung Väterkarenz  
F23 Antrag Beitragsbefreiung VäterkarenzÄRZTEKAMMER FÜR TIROL Abteilung Wohlfahrtsfonds Anichstraße 7 6020 Innsbruck ....................................., am ..................... Antrag auf
Allgemeine Informationen  
Das Ärztegesetz verpflichtet die Ärztekammern, zur Versorgung und Unterstützung ihrer Kammerangehörigen und deren Hinterbliebenen einen Wohlfahrtsfonds einzurichten. In der Satzung des
Karenz  
Beitragsnachlässe für an der Mutter- bzw. Väterkarenz teilnehmende Kammerangehörige: Mütter: frühestens 6 Monate vor der voraussichtlichen Entbindung bis spätestens zum Ende des 24. Lebensmonats
FAQs  
Wie funktioniert die Beitragsabhängige Zusatzrente (BZR) und was passiert mit meinen Beiträgen? Neu ist die Eröffnung eines persönlichen Pensionskontos und Gutschrift des versicherungsmathematisch
Angestellte Ärzt:innen/Zahnärzt:innen  
Beiträge zum Wohlfahrtsfonds Jahr 2025 (Beiträge in Euro pro Monat)   bis 35 Jahre 35-45 Jahre ab 45 Jahren Grundrente 124,00 539,40 539,40 Todesfallbeihilfe 4,90 14,50 29,10
Gruppenpraxis  
Beiträge zum Wohlfahrtsfonds Jahr 2025 (Beiträge in Euro pro Monat) Bei Beteiligung eines Arztes oder Zahnarztes an einer Gruppenpraxis kommen die Beiträge für jeden einzelnen Arzt bzw. Zahnarzt
Außerordentliche Kammermitglieder  
Dabei handelt es sich um Ärzte/Ärztinnen bzw. Zahnärzte/Zahnärztinnen, die derzeit nicht ärztlich/zahnärztlich tätig sind (z.B. längerer Auslandsaufenthalt, zeitlich begrenzter Teil der Ausbildung
Ermäßigung/Befreiung  
Kammerangehörige sind gesetzlich verpflichtet, Beiträge zum Wohlfahrtsfonds zu leisten. Die Beiträge dürfen 18,00% der jährlichen Bruttoeinnahmen aus ärztlicher Tätigkeit nicht übersteigen. Falls
Einmalleistungen bei Ableben  
Nach Ableben eines Kammerangehörigen oder Empfängers einer Alters- oder Invaliditätsversorgung und erfolgtem Anspruchsnachweis erfolgt die Auszahlung.Maximale Höhe der Leistung (Wert 2025):
Leistungen für Angehörige  
Erkrankungsfall Angehörige (Ehepartner, Kinder) von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten haben Anspruch auf ein Krankenhaustaggeld in Höhe von € 233,50 pro Tag der stationären Behandlung in