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Wahlärzt:innen  
Da Ärzte ohne Kassenverträge auch von sozialversicherten Patienten aufgesucht werden, d.h. gewählt werden können, hat sich der Name "Wahlarzt" ergeben.Ärztliche Hilfe - freie Arztwahl Die
Antragsformular Warteliste mit Unterlagen  
Antragsformular Warteliste mit UnterlagenAntrag auf Aufnahme in die BewerberInnenliste (Warteliste) gemäß Pkt. VI.3.A. der Reihungsrichtlinien für die Auswahl der Vertragsärzte Voraussetzung für die
Antragsformular Anstellung Arzt bei Arzt  
Antragsformular Anstellung Arzt bei ArztAn die Ärztekammer für Tirol Anichstraße 7/I 6020 Innsbruck Fax: 0512-52058-130 E-Mail: kammer@aektirol.at ANTRAG auf Genehmigung einer Anstellung eines/r
F17 Antrag Krankenunterstützung niedergelassene Ärzte / Wohnsitzärzte  
F17 Antrag Krankenunterstützung niedergelassene Ärzte / WohnsitzärzteName: ........................................................................................ Geb.Datum:
Befristete erweiterte Stellvertretung  
Die mit der ÖGK ausgearbeitete Vereinbarung über die befristete erweiterten Stellvertretung dient dem Ziel, die Versorgung der Bevölkerung trotz vorübergehender Einschränkung der
Wohnsitzärzt:innen  
WohnsitzärztInnen sind zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte ÄrztInnen, die weder in einem Anstellungsverhältnis tätig sind, noch eine eigene Ordination betreiben. Zum
SF16 Wohnsitzarzt Antrag Eintragung  
SF16 Wohnsitzarzt Antrag EintragungE-Mail gVWHUUHLFKLVFKH bU]WHNDPPHU :HLKEXUJJDVVH :LHQ Antrag auf Eintragung in die Ärzteliste als Wohnsitzarzt/-Ärztin (Wohnsitzärzte sind gemäß
Übergabepraxis  
Die Vereinbarung betreffend Übergabepraxis und die damit verbundene Vorwegnahme der Ausschreibung und Vergabe einer  Vertragsarztstelle als Übergabepraxis dient dem Ziel, durch einen nahtlosen
Anstellung Arzt bei Arzt  
Die Möglichkeit der Anstellung von Ärzten in Ordinationen ist im Ärztegesetz seit der Novelle vom 18.03.2019 nun explizit geregelt.  Voraussetzung für eine Anstellung ist, dass der vertretene
Ärzteausweis  
Ordentliche Kammermitgliedschaft Jeder Arzt/jede Ärztin erhält als Nachweis der Eintragung in die Ärzteliste und der damit verbundenen Berufsberechtigung als Arzt/Ärztin in Österreich einen