Suche

88 Treffer:
Gesetzliche_­Berufshaftpflichtversicherung_­nach_­dem_­AErztegesetzt.pdf  
Gesetzliche Berufshaftpflichtversicherung nach dem Ärztegesetz Mit der 14. Ärztegesetz-Novelle im August 2010 wurde die obligatorische Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 52d Ärztegesetz für in
Ärztliche Melde- und Anzeigepflichten  
Nach § 54 Abs. 4 ÄrzteG ff ist die Ärztin/der Arzt zur Anzeige an die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft verpflichtet, wenn sich in Ausübung der beruflichen Tätigkeit der
SF11 Praxiseröffnung  
SF11 PraxiseröffnungE-Mail gVWHUUHLFKLVFKH bU]WHNDPPHU :HLKEXUJJDVVH :LHQ Mitteilung über Praxiseröffnung Titel, Vor- und Nachname:
Allgemeiner Nachtbereitschaftsdienst  
Im Jänner 2011 wurde im Rahmen eines Pilotprojektes der „Allgemeinmedizinische Nachtbereitschaftsdienst" eingeführt. Dieser steht derzeit in 32 Regionen Tirols von Montag bis Freitag in der Zeit
Wechsel der Ordinationsstätte  
Nachstehend eine Auflistung wichtiger Punkte und Bestimmungen, die bei einem Wechsel der Ordinationsstätte zu beachten sind: Kurative Kassenverträge:  Nach den gesamtvertraglichen
Ärztliche Zusammenarbeitsformen  
Die Gründe für die Etablierung verschiedenster ärztlicher Kooperationsmöglichkeiten sind vielfältig. Zunächst gilt es, dem gesellschaftlichen Strukturwandel sowie den wachsenden Anforderungen im
Primärversorgungseinheiten  
Gesamtvertragliche Honorarvereinbarung für Primärversorgungseinheiten in Tirol Mit 01.07.2023 ist die gesamtvertragliche Honorarvereinbarung für Primärversorgungseinheiten in Tirol in Kraft
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht  
Links Ärztliche Ansprechpartner zur Patientenverfügung Der Nationalrat hat erstmals ein Patientenverfügungsgesetz beschlossen. Dieses Gesetz trat mit 1.6.2006 in Kraft. Das
Ärztliche Verschwiegenheitspflicht  
Allgemeines zur ärztlichen Verschwiegenheitspflicht Die ärztliche Verschwiegenheitspflicht gehört zu den zentralsten Patientenrechten des österreichischen Gesundheitswesens und ist Grundlage für
Teilung von Vertragsarztstellen (Job Sharing)  
Die Teilung von Vertragsarztstellen (ausg. für med. und chem. Labordiagnostik) dient dem Ziel, die Versorgung der Bevölkerung bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Wunsches der