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Ausbildungsstätten  
Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der An- und Aberkennung von ärztlichen Ausbildungsstätten Gemäß § 13c Abs 1 iVm § 245 Abs 3 ÄrzteG 1998 ist für den Bereich der An- und Aberkennung von
Umstieg in die ÄAO 2015  
Ein Umstieg von der ÄAO 2006 in die ÄAO 2015 ist gemäß § 27 ÄAO 2015 möglich. Der Antrag auf Anrechnung ist unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen an die zuständige Landesärztekammer zu
Anerkennung von Ausbildungsstätten  
Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der An- und Aberkennung von ärztlichen Ausbildungsstätten Gemäß § 13c Abs 1 iVm § 245 Abs 3 ÄrzteG 1998 ist für den Bereich der An- und Aberkennung von
Notarztausbildungskurs  
Notarztausbildungskurs 2025 Die Ärztekammer für Tirol veranstaltet in Kooperation mit der FH Gesundheit (fhg) und der azw academy 2025 einen Weiterbildungslehrgang Notarzt neu (mind. 80
Literaturservice  
Vermehrt wurde an die Ärztekammer für Tirol von Kolleginnen und Kollegen der Wunsch nach einem Literaturservice herangetragen. Wir haben diesem Wunsch entsprechend diverse Angebote ventiliert und
Antrag_Eintragung_Facharzt.pdf  
An die Österreichische Ärztekammer Weihburggasse 10 - 12 1010 Wien Im Wege der Landesärztekammer Betrifft: Antrag auf Ausstellung des Facharztdiploms Antrag auf Eintragung als Fachärztin/Facharzt
Antrag_Additiv.pdf  
An die Österreichische Ärztekammer Weihburggasse 10 - 12 1010 Wien Im Wege der Landesärztekammer Betrifft: Antrag auf Ausstellung des Facharztdiploms Antrag auf Eintragung als Fachärztin/Facharzt
Antrag_FA_2015.pdf  
An die Österreichische Ärztekammer Weihburggasse 10 - 12 1010 Wien Im Wege der Landesärztekammer Betrifft: Antrag auf Ausstellung des Facharztdiploms (ÄAO 2015) Antrag auf Eintragung als
LNA_Refresher_Tirol_2025.pdf  
LNA-Refresher Tirol 2025 Katastropheneinsatzseminar Rettungsdienst Tirol Übungsbereich Stadt Innsbruck Ort: Ärztekammer für Tirol, Stöcklgebäude, 6020 Innsbruck, Anichstraße 7 div. Übungs-Stationen
Anhang_­2_­Dienstzettel_­LP_­KiJu.docx  
DIENSTZETTEL gem. § 6 Abs. 3 Angestelltengesetz Frau/Herr ……………………………………………………………………………………………. wohnhaft in …………………………………………………………………….………………….. ist ab ………………………………….….. als