Kassenarzt/Wahlarzt

Ein Privatarzt oder Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis zur Krankenkasse seines Patienten steht.

Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Versicherten (Patienten) ab, sich seinen Arzt frei wählen zu können. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist nicht notwendig.

Mehr als die Hälfte aller niedergelassenen Ärzte sind Wahlärzte. Eine ausreichende ärztliche Versorgung in Tirol wäre ohne Wahlärzte nicht möglich.

 

Was haben die Wahlärzte zu bieten?

  • Das Leistungsspektrum der sozialen Krankenversicherung.
  • Darüber hinaus alle Leistungen, die im Leistungskatalog der sozialen Krankenversicherungsträger nicht vorgesehen sind.
  • Flexible Ordinationszeiten und geringere Wartezeiten.
  • Da weniger Patienten(aufkommen) mehr Zeit für Untersuchung und Gespräch.
  • Für jeden Patienten zugänglich.
  • Preisinformation.
  • Information über Kostenerstattung.
  • Bei fachübergreifenden Problemstellungen Zusammenarbeit (Überweisung) mit Fachärzten (Wahlärzten oder Kassenärzten).
  • Sie sind in allen Fachgebieten vertreten, auch in jenen, in denen es keine Kassenärzte gibt.


Wie komme ich zum Wahlarzt?

  • Ich suche ihn unbürokratisch auf. Ich wähle ihn selbst aus.
  • Natürlich ist auch eine Überweisung möglich (von einem Kassenarzt wie auch von einem anderen Wahlarzt)


Kann mich auch ein Wahlarzt überweisen oder einweisen?

  • Jeder Wahlarzt kann zu einem anderen Wahlarzt oder Kassenarzt überweisen.
  • Jeder Wahlarzt kann einen Versicherten auch in ein Krankenhaus einweisen.


Und wie ist es mit den Verordnungen?

Der Wahlarzt hat zwei Möglichkeiten:

  1. Der Wahlarzt stellt ein gelbes Wahlarztrezept für Medikamente aus, welches dem Kassenrezept gleichgestellt ist, d.h. in der Apotheke wird dieses Rezept wie ein Kassenrezept behandelt.
  2. Der Wahlarzt stellt ein Privatrezept für Medikamente oder eine Privatverordnung für Heilbehelfe aus, die nach Einholung der Bestätigung durch die Kasse wie eine Kassenverordnung gehandhabt werden.

 

Was kostet der Wahlarzt?

Scheuen Sie sich nicht, den Wahlarzt vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten zu fragen. Es ist auch möglich, einen schriftlichen Kostenvoranschlag einzuholen. Für seine Leistungen stellt Ihnen der Wahlarzt eine Privathonorarnote aus.

 

Wo bekomme ich Kostenersatz und wieviel?

  • Bei meiner Krankenkasse
    Für jene ärztlichen Leistungen, die auch den Kassenärzten bezahlt werden, erhalte ich den Kassentarif abzüglich des gesetzlichen Selbstbehaltes. Für Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der Kassen enthalten sind, wie z. B. Impfungen, Homöopathie, Eignungs- und Tauglichkeitsgutachten (z.B. für den Führerschein), Reiseprophylaxe, etc. erfolgt von den Kassen keine Kostenerstattung.
  • Bei meiner Privatversicherung
    Je nach Versicherungsvertrag wird von dieser der Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privathonorartarif oder das gesamte Privathonorar refundiert.

 

Unser Tipp!

Machen Sie von der Kostenerstattung Gebrauch!
Nützen Sie die Möglichkeit einer ambulanten Zusatzversicherung!

 

Wo finde ich Hilfe bei Fragen und Problemen?

  • Beim behandelnden Wahlarzt.
  • Bei meiner Krankenversicherung.
  • Bei der Konsumenteninformation der Arbeiterkammer.
  • Bei der Ärztekammer.
  • Bei der privaten Krankenversicherung.