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SF04 Meldung Berufshaftpflichtversicherung  
Anlage 1Österreichische ÄrztekammerWeihburggasse 10–121010 WienIm Wege der zuständigen Landesärztekammer (elektronisch/per mail)FormblattMeldung der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 52d
Antrag Eintragung Arzt/Ärztin Allgemeinmedizin  
An dieÖsterreichische ÄrztekammerWeihburggasse 10 - 121010 WienIm Wege der LandesärztekammerBetrifft:Antrag auf Ausstellung des Diploms Ärztin/Arzt für AllgemeinmedizinAntrag auf Eintragung
Antrag Eintragung Arzt/Ärztin Allgemeinmedizin  
Antrag Eintragung Arzt/Ärztin AllgemeinmedizinAn die Österreichische Ärztekammer Weihburggasse 10 - 12 1010 Wien Im Wege der Landesärztekammer Betrifft: Antrag auf Ausstellung des Diploms
Zusatztätigkeit  
Über die rechtsgelegene Navigation finden Sie Informationen zur Tätigkeit als sachverständige/-r Ärztin/Arzt für verkehrsmedizinische Untersuchungen (Führerscheinuntersuchungen), als
Niederlassung  
Jeder Arzt/Jede Ärztin für Allgemeinmedizin, approbierte Arzt oder Facharzt, der seinen Beruf als freien Beruf ausübt, hat das Recht, seinen Beruf im ganzen Bundesgebiet auszuüben. Er darf im
Diplom-Fortbildungsprogramm  
Das Diplom-Fortbildungs-Programm ist österreichweit einheitlich gestaltet und umschreibt den Umfang und die Qualitätsstandards der Fortbildung für alle Ärzt:innen und Ärzt:innengruppen. Es ist in
Werberichtlinie  
Die Österreichische Ärztekammer kann gem. § 53 Abs. 4 ÄrzteG nähere Vorschriften zu den Werbemöglichkeiten des Arztes erlassen. Die von der ÖÄK erlassene Werberichtlinie (Arzt und Öffentlichkeit)
Beiträge und Leistungen  
In diesem Bereich finden Sie zusammengefasste Informationen zu Beiträgen und Leistungen zu folgenden Gruppen: Angestellte Ärzt:innen und Zahnärzt:innen Turnusärzt:innen Gruppenpraxen
Ärzteliste-VO 2011 Muster Ärzteausweis  
Österreichische ÄrztekammerAustrian Medical ChamberAusweis für Ärztinnen und ÄrzteDr.ISOLDEMUSTERFRAUAnlage 1 zurÄrzteliste-VerordnungVorderseiteGeburtsdatum: 01.01.1971Nr:
Antragsformular Warteliste mit Unterlagen  
Antrag auf Aufnahme in die BewerberInnenliste (Warteliste) gemäßPkt. VI.3.A. der Reihungsrichtlinien für die Auswahl der VertragsärzteVoraussetzung für die Eintragung in die BewerberInnenliste