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Corona - Tirols Ärztechef gegen Impfpflicht, Quarantäne jetzt unnötig  
Tirols Ärztekammerpräsident zu Impfpflicht: "Sehe keine Notwendigkeit" - Ohne neue, aggressive Variante keine verordnete Quarantäne mehr nötig - "Der Krisenmodus ist zu verlassen"
APA-Interview: Tirols Ärztechef will Ambulanzgebühr und Gesundheitsreform  
Präsident Stefan Kastner im APA-Interview: Ambulanzgebühr "mit Ausnahmen" und sozialer Staffelung – für eine Gesundheitsreform im ersten Jahr der neuen Regierung
SF04 Meldung Berufshaftpflichtversicherung  
Anlage 1Österreichische ÄrztekammerWeihburggasse 10–121010 WienIm Wege der zuständigen Landesärztekammer (elektronisch/per mail)FormblattMeldung der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 52d
SF07 Meldung Freie Dienstleistung  
Zur Vorlage an die ÖsterreichischeÄrztekammer (Formular D)Meldung der vorübergehenden und gelegentlichen Erbringung ärztlicherDienstleistungengem § 37 Abs. 3 ÄrzteG 1998 und Artikel 7 der
SF14 Formblatt Ärztliches Zeugnis  
Zur Vorlage an die ÖsterreichischeÄrztekammer (Formular E.2)Gesundheitsattest für die Eintragung in die Ärztelistegem. §§ 4 und 27 ÄrzteG 1998(Bitte in Blockschrift ausfüllen)Dieses
B3 Formular Meldung der Beendigung des Dienstverhältnisses  
Zur Vorlage an die ÖsterreichischeÄrztekammer (Formular B.3)Meldung der Beendigung eines Dienstverhältnisses(Bitte in Blockschrift ausfüllen)HINWEIS: Felder, die mit der Ziffer „1“ gekennzeichnet
SF14 Formblatt Ärztliches Zeugnis  
SF14 Formblatt Ärztliches ZeugnisZur Vorlage an die Österreichische Ärztekammer (Formular E.2) Gesundheitsattest für die Eintragung in die Ärzteliste gem. §§ 4 und 27 ÄrzteG 1998 (Bitte in
B2 Formular Meldung der Schließung einer Niederlassung  
Zur Vorlage bei der ÖsterreichischenÄrztekammer (Formular B.2)Meldung der Schließung einer Niederlassung(Bitte in Blockschrift ausfüllen)HINWEIS: Felder, die mit der Ziffer „1“ gekennzeichnet
Ausbildungsstätten  
Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der An- und Aberkennung von ärztlichen Ausbildungsstätten Gemäß § 13c Abs 1 iVm § 245 Abs 3 ÄrzteG 1998 ist für den Bereich der An- und Aberkennung von
F21 Ermäßigungsrichtlinien  
F21 ErmäßigungsrichtlinienSeite 1 Verwaltungsausschuss für den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer Tirol Richtlinie zu berücksichtigungswürdigen Umständen für die Ermäßigung von Beiträgen In seiner