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Befristete erweiterte Stellvertretung  
Die mit der ÖGK ausgearbeitete Vereinbarung über die befristete erweiterten Stellvertretung dient dem Ziel, die Versorgung der Bevölkerung trotz vorübergehender Einschränkung der
Verlautbarung Beitragsordnung 2010 Kundmachung am 22.12.2009  
Körperschaft öffentlichen Rechtsvertreten durch den PräsidentenDr. Artur Wechselberger6021 INNSBRUCK - ANICHSTRASSE 7Telefon: 0512 / 52 0 58 - 0Telefax: 0512 / 52 0 58 - 130e-mail:
Wohnsitzärzt:innen  
WohnsitzärztInnen sind zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte ÄrztInnen, die weder in einem Anstellungsverhältnis tätig sind, noch eine eigene Ordination betreiben. Zum
Verlautbarung der Novelle zur Beitragsordnung 2018 Kundmachung am 08.06.2018  
Novelle der Verordnung„Beitragsordnung sowie Leistungen 2018 der Ärztekammer für Tirol“laut Beschluss der Erweiterten Vollversammlung vom 06.06.2018:Punkt 4. lautet:4. (VORZEITIGE)
F23 Antrag Beitragsbefreiung Väterkarenz  
ÄRZTEKAMMER FÜR TIROLAbteilung WohlfahrtsfondsAnichstraße 76020 Innsbruck....................................., am .....................Antragauf Befreiung von den Beiträgen zur
F23 Antrag Beitragsbefreiung Väterkarenz  
F23 Antrag Beitragsbefreiung VäterkarenzÄRZTEKAMMER FÜR TIROL Abteilung Wohlfahrtsfonds Anichstraße 7 6020 Innsbruck ....................................., am ..................... Antrag auf
F13 Antrag Beitragsbefreiung Mutterschutz Karenz  
ÄRZTEKAMMER FÜR TIROLAbteilung WohlfahrtsfondsAnichstraße 76020 Innsbruck....................................., am .....................Antragauf Befreiung von den Beiträgen zur
F13 Antrag Beitragsbefreiung Mutterschutz Karenz  
F13 Antrag Beitragsbefreiung Mutterschutz KarenzÄRZTEKAMMER FÜR TIROL Abteilung Wohlfahrtsfonds Anichstraße 7 6020 Innsbruck ....................................., am ..................... Antrag
Antrag auf Überprüfung der Gleichwertigkeit  
An dieÖsterreichische ÄrztekammerWeihburggasse 10–121010 WienAntrag auf Prüfung der Gleichwertigkeit einer/eines im Ausland absolvierten Notärztlichen Lehrganges Weiterbildungslehrganges
Nachkauf von Versicherungszeiten  
Grundrente Mit der Bezahlung des vollen Richtbeitrags zur Grundrente wird eine jährliche Anwartschaft von 3 % erworben. Der volle Anspruch von 100 % ist daher nach 33 1/3 Jahren