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Pension  
Die Altersversorgung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Tirol wird auf Antrag regulär ab dem vollendeten 65. Lebensjahr bzw. vorzeitig frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres gewährt.
Sozialversicherungsfragen  
Freiberuflich tätige ÄrztInnen/ZahnärztInnen, die eine Ordination führen, unterliegen einer Pflichtversicherung nach dem Sozialversicherungsgesetz der freiberuflich selbständig Erwerbstätigen
Wohlfahrtsfonds  
Satzungsnovelle 2025 Einige Texte im Bereich "Wohlfahrtsfonds" werden derzeit mit den Informationen der Satzungsnovelle, die mit 01.01.2025 in Kraft tritt, überarbeitet und ergänzt. Die gesammelten
Vertretungskosten für Sprengelärzte 2025  
Vertretungskosten für Sprengelärzte 2025
Mustervereinbarung für Vertragssprengelärzt:innen 2025  
Mustervereinbarung für Vertragssprengelärzt:innen 2025
2025 Angestellter Arzt mit Niederlassung 1.Praxisjahr (ohne §2-Kassenvertrag)  
2025 Angestellter Arzt mit Niederlassung 1.Praxisjahr (ohne §2-Kassenvertrag)
Gesetzliche_­Berufshaftpflichtversicherung_­nach_­dem_­AErztegesetzt.pdf  
Gesetzliche Berufshaftpflichtversicherung nach dem ÄrztegesetzMit der 14. Ärztegesetz-Novelle im August 2010 wurde die obligatorischeBerufshaftpflichtversicherung gemäß § 52d Ärztegesetz für in
TarifempfehIung 2025 Ambulanzdienste  
ÖÄK-Referat für Notfall- und Rettungsdienste sowie KatastrophenmedizinTarifempfehlung für Notärztinnen und Notärztegültig ab 1.1.20251) Ambulanzdienste bei Groß- oder
2025 Angestellter Arzt mit Niederlassung ab dem 2. Praxisjahr (ohne §2-Kassenvertrag)  
2025 Angestellter Arzt mit Niederlassung ab dem 2. Praxisjahr (ohne §2-Kassenvertrag)
2025 Angestellter Arzt ohne Niederlassung  
2025 Angestellter Arzt ohne Niederlassung