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Besoldungsreform TILAK – Durchführungsverordnungen; Begutachtung  
Amt der Tiroler LandesregierungOrganisation und PersonalAmtssigniert. SID2014101096662Informationen unter: amtssignatur.tirol.gv.atMag. Christian WarzilekTelefon 0512/508-2142Siehe
Ärzteschaft bietet neuer Regierung Unterstützung an  
Die Verhandlungen zur Regierungsbildung nehmen langsam Fahrt auf. Sowohl im niedergelassenen Bereich als auch im Spitalsbereich stehen große Aufgaben für die neuen Entscheidungsträger an. Die
Reihungsrichtlinien ab 22. Mai 2024  
Reihungsrichtlinien ab 22. Mai 2024Anhang 2 Richtlinien für die Auswahl der § 2-Vertragsärzte für Allgemeinmedizin, Vertragsfachärzte und Vertrags-Gruppenpraxen (gültig ab 22.05.2024) Nach § 5 Abs.
Reihungsrichtlinien ab 22. Mai 2024  
Anhang 2Richtlinien für die Auswahl der § 2-Vertragsärzte für Allgemeinmedizin,Vertragsfachärzte und Vertrags-Gruppenpraxen(gültig ab 22.05.2024)Nach § 5 Abs. 2 lit. a des Gesamtvertrages
BVAEB_­Gruppenpraxen_­Gesamtvertrag_­2020.pdf  
Gebührenfreigemäß S 109 ASVGG RU PPE N PRAXE N G ESAMTVE RTRAGvom 1.1.2020Abgeschlossen zwischen der Österreichischen Arztekammer, Bundeskurie der niedergelassenenArzte, (im Folgenden kuz Kammer
Sozialversicherungsfragen  
Poolgeld und Einkünfte aus ärztlichen Nebentätigkeiten Angestellte ÄrztInnen ÄrztInnen, die in einem Dienstverhältnis (privat- oder öffentlich-rechtlicher Natur) zu einer Krankenanstalt
Sozialversicherungsfragen  
Freiberuflich tätige ÄrztInnen/ZahnärztInnen, die eine Ordination führen, unterliegen einer Pflichtversicherung nach dem Sozialversicherungsgesetz der freiberuflich selbständig Erwerbstätigen
Substitutionsbericht für Tirol 2021  
Bericht zur Versorgungssituation in Tirol
Verlautbarung Beitragsordnung 2021 Kundmachung am 18.12.2020  
Körperschaft öffentlichen Rechtsvertreten durch den PräsidentenDr. Artur Wechselberger6020 INNSBRUCK - ANICHSTRASSE 7Telefon: 0512 / 52 0 58 - 0Telefax: 0512 / 52 0 58 - 130e-mail:
Spezialisierungen  
Die nach der Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 (ÄAO 2006) auf einem Sonderfach aufbauenden Additivfächer wurden im Rahmen der Ausbildungsreform abgeschafft und werden, sofern deren Inhalte nicht in den